Gericht kippt Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

Nach Auffassung des Amtsgerichts Stuttgart gilt die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg nicht. Die entsprechende Verordnung vom 29. September 2015 sei mangels hinreichender Begründung formell unwirksam. Mit dem Urteil schließt sich das Amtsgericht der Rechtsprechung zahlreicher Landgerichte in Deutschland an.

In der Mietpreisbegrenzungsverordnung hatte das Bundesland 68 Städte und Gemeinden definiert, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist. In diesen sollte die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen begrenzt werden. Das Amtsgericht bemängelte nun allerdings, dass nicht ausreichend begründet sei, warum einzelne Gemeinden in den Katalog aufgenommen wurden.

Eine Berufung beim Landgericht Stuttgart ist zugelassen, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Landgerichte Berlin, Frankfurt und München haben bereits gegen die Mietpreisbremse entschieden, zudem empfahl der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums im August 2018 die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen, da sie den Abbau Wohnungsknappheit behindere (der » DDIV berichtete…).

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular