Mit ihrem Antrag will die Union die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zwei Punkte versicherungsrechtlich regelt: Zum einen soll die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden. Kunden sollen diese nach einer Belehrung über die Konsequenzen abwählen können (Opt-out-Option). Zum anderen sollen sämtliche bestehende Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dem Problem, dass bei steigenden Schadensereignissen in der Zukunft eine adäquate Rückversicherbarkeit der Schäden nicht mehr gegeben sein wird, will die Union durch eine staatliche Rückversicherung mit Prämienkorridor begegnen.
Der Bundesrat hatte sich bereits im März 2023 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen in einer Entschließung einstimmig für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden ausgesprochen (wir haben berichtet). Nach Einschätzung der Justizminister der Länder wäre eine solche Versicherungspflicht verfassungsgemäß.
In der Bundestagsanhörung zum Vorstoß der Union warnte Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, vor der von den Bundesländern geforderten singulären Pflichtversicherungslösung. Diese könnte zu explodierenden und letztlich unbezahlbaren Prämien für die Verbraucher führen. Zugleich bestehe die Gefahr, dass sich Versicherer infolge des Klimawandels Stück für Stück aus dem Markt der Naturgefahrenversicherung zurückziehen oder ihn gänzlich aufgeben würden. Stephen Rehmke, Vorstand der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten, plädierte gegen eine Opt-out-Option. Mit einer Abwahlmöglichkeit werde man nicht annähernd die Versicherungsdichte erreichen, die man bei den klassischen Wohngebäudeversicherungen schon habe und die man für einen tragbaren Risikoausgleich brauche. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, begrüßte die Bemühungen zur weiteren Verbreitung von Elementarschadenversicherungen. Eigentümer/innen sollten durch den Abschluss einer Versicherung Eigenvorsorge treffen statt solche Schäden gegebenenfalls durch die Gewährung staatlicher, aus Steuermitteln finanzierter Unterstützungsleistungen zu vergemeinschaften. Allerdings müsse im Hinblick auf vermietete Wohngebäude dafür gesorgt werden, dass die Kosten derartiger Versicherungen von den Vermietenden und nicht von den Mietenden gezahlt werden. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, lehnte die Einführung einer Versicherungspflicht ab. Diese verhindere keinen Schadensfall. „Dass erst gar keine Schäden entstehen oder diese zumindest minimiert werden, ist jedoch die eigentliche Aufgabe der Politik“, so Warnecke.
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion ist hier zu finden, die Entschließung des Bundesrates hier.
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