Die FDP-Bundestagsfraktion scheint den Versprechungen der Bundesregierung bezüglich der Aufkommensneutralität der geplanten Grundsteuerreform nicht zu glauben. Das legt eine Kleine Anfrage (BT.-Drs. 19/11973)der Liberalen nahe. Hintergrund ist ein Appell der Bundesregierung an die Gemeinden, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Ziel ist es, so das Grundsteueraufkommen innerhalb einer Gemeinde durch die Reform stabil zu halten.
Die FDP-Fraktion merkt aber diesbezüglich an, dass in der wissenschaftlichen Diskussion bereits jetzt davon ausgegangen werde, dass die Gemeinden vor der ersten Hauptfeststellung im Jahr 2022 den Hebesatz erhöhen. Damit würde sich dann die im Gesetz vorgesehene Aufkommensneutralität der Reform auf dieses höhere Niveau beziehen. Daher wollen die Liberalen gern wissen, was die Bundesregierung unternehmen will, wenn die Hebesätze kurz vor dem Stichtag deutlich angehoben werden und damit im Grunde die Aufkommensneutralität durch die Kommunen unterlaufen würde.
Außerdem wird nach der Situation von Städten und Gemeinden gefragt, die die Hebesätze aufgrund der eigenen Überschuldung gar nicht senken dürfen und die somit die Reform gar nicht aufkommensneutral ausgestalten können.
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