EU-Winterpaket “Saubere Energie”: Erste Meilensteine erreicht

Ende November 2016 legte die Europäische Kommission verschiedene Gesetzesvorschläge vor, um die Energieunion sowie die Umsetzung der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz auf europäischer Ebene effizient umzusetzen. Insgesamt vier Verordnungen und vier Richtlinien werden novelliert. Für den Immobiliensektor ist insbesondere die Weiterentwicklung der Gebäuderichtlinie sowie die Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Energien-Richtlinie von Bedeutung.

Die Novellen und Änderungen werden im Rahmen eines sogenannten Trilog-Verfahrens aus Kommission, Parlament und Ministerrat der Mitgliedsstaaten verhandelt. Fortschritte sind derzeit vor allem bei der  Gebäudeeffizienzrichtlinie zu verzeichnen.

EPBD: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Gebäudeeffizienzrichtlinie wird voraussichtlich am 16. April 2018 im Europäischen Parlament verabschiedet. 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft und muss innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die geplanten und für Immobilienverwaltungen relevanten Maßnahmen beziehen sich dabei insbesondere auf folgende Punkte:

  • In neu erbauten oder grundlegend renovierten Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen soll passive Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für alle Stellplätze integriert werden. Die Kommission versteht darunter das Verlegen von Leerrohren.
  • In neu erbauten oder grundlegend renovierten Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen soll mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installiert werden.
  • Bei der Überprüfung von Heizungssystemen wird es weiterhin möglich sein, Automatisierungssysteme alternativ durch Beratungen zu ersetzen
  • Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, in den nächsten Jahren einen Fahrplan (Renovierungsstrategie) zu entwickeln, mit dem bis 2050 ein hocheffizienter Gebäudebestand erreicht werden soll.
  • Die Kommission soll bis Ende 2019 einen „Intelligenzindikator“ entwickeln, der abbildet, inwiefern das Gebäude den Betrieb auf die Bewohner und das Stromnetz anpassen kann.

EED: Energieeffizienz-Richtlinie

Das Trilog-Verfahren für die Energieeffizienzrichtlinie begann am 22. Februar und soll noch in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen werden. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

  • Steigerung der Energieeffizienz um 35 Prozent bis 2030 (Forderung des Parlaments)
  • Verbindliche Sanierungsquote von 3 Prozent für Gebäude im Eigentum der Zentralregierung. Diese gilt allerdings nicht für alle staatlichen Gebäude, da dies auch den Gebäudebestand von Kommunen und Ländern einbezogen hätte. Die Folge wären erhebliche Mietsteigerungen auch für Sozialwohnungen gewesen, da in Deutschland – im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern – die Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können.

RED: Richtlinie erneuerbare Energien

Das Trilog-Verfahren für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie begann am 27. Februar und soll ebenfalls noch in der ersten Jahreshälfte beendet werden. Inhaltlich werden folgende Punkte fokussiert:

  • Nutzer sollen in Zukunft berechtigt sein, selbst erzeugte Elektrizität aus erneuerbaren Quellen selbst zu verbrauchen, ohne dass Abgaben, Gebühren oder Steuern anfallen. Die ist insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuell geltenden Mieterstromgesetz von Interesse. Durch eine Abgabenfreiheit und dem damit einhergehenden geringeren bürokratischen Aufwand würden Selbstversorgungsmodelle auch für Wohnungseigentümergemeinschaften an Attraktivität gewinnen.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix soll 35 Prozent im Jahr 2030 betragen. Mitgliedsstaaten sollen sich dabei eigene Ziele zum Erreichen der Quote setzen; sollten die Anstrengungen nicht ausreichen, werden sie durch Empfehlungen der Kommission flankiert.

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