Auf Nachfragen des VDIV Deutschland steht fest, dass mit dem Programm ein Anreiz für Bewohner in Ein- und Zweifamilienhäusern im ländlichen Raum geschaffen werden soll, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und dabei den durch Eigenstromnutzung erzeugten günstigen “grünen” Ladestrom zu nutzen.
Kommt auch eine Förderung für WEG?
In Mehrfamilienhäusern im urbanen Raum gestaltetet sich die Installation der Ladeinfrastruktur oft komplizierter als in Ein- und Zweifamilienhäusern. Oftmals sind die Elektroinstallationen veraltet, was eine Überarbeitung nötig macht. Nicht selten wird ein zusätzlicher Hausanschluss in Verbindung mit einem Lademanagementsystem erforderlich. Für die Installation der Lademöglichkeit in Tiefgaragen werden häufig weitere Brandschutzmaßnahmen notwendig. Außerdem muss eine Lösung für die Rechnungsstellung des Lieferstroms getroffen werden. Auch Fragen der Abrechnung bei der Abgabe von Ladestrom an Dritte und schließlich auch steuerrechtliche Fragen (“Gewerbesteuerprivileg”) für Wohnungsgesellschaften als gewerbliche Vermieter gilt es zu klären.
Um auch Bedarfsträgern in Mehrfamilienhäusern im urbanen Raum zu bedenken, wurde dem VDIV Deutschland mitgeteilt bis Jahresende ein Leitfaden für den Aufbau von Ladeinfrastruktur von Mehrfamilienhäusern durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zu erarbeiten, der als Grundlage für eine passende Fördermaßnahme für WEG dienen soll.
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