Erst wurde der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen zum höchsten Bußgeld verurteilt, das in Deutschland bisher auf Grund von Datenschutzverstößen verhängt wurde, dann wurde das Verfahren im Februar 2021 zunächst eingestellt. Nun legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung ein.
Bereits 2019 wurde das Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, gegen das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen verhängt (» der VDIV berichtete). Grund dafür war ein unsensibler Umgang mit den Daten von Mietern. So soll das Unternehmen diese Daten im Zeitraum zwischen Mai 2018 und März 2019 nicht gelöscht und somit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen haben.
Für Wohnungsunternehmen gelten durch die DSGVO Löschfristen der personenbezogenen Daten von Mietern. Bei den gespeicherten Daten der Deutsche Wohnen handelte es sich um höchst sensible Daten, wie Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge und Ähnliches.
Schuld an dem Versäumnis die Daten rechtzeitig zu löschen soll das Archiv-System gewesen sein, wo eine entsprechende Löschfunktion gefehlt habe. Den eingereichten Einspruch hatte das Immobilienunternehmen damit begründet, dass man jedoch bereits seit 2017 an dem System gearbeitet habe, um diesen Mangel zu beseitigen.
Nach einer Klage von Deutsche Wohnen wurde das Verfahren im Februar dieses Jahres durch das Landgericht eingestellt. Das Gericht erklärte den Bescheid als unwirksam und begründete seine Entscheidung mit gravierenden Mängeln im Bußgeldbescheid. Es fehle „eine konkrete Tathandlung eines Organs des Unternehmens“. Nun wurde von einer Gerichtssprecherin bestätigt: Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung ein. Der Bußgeldstreit geht somit weiter, der Ausgang ist weiter unklar.
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