DDIV warnt vor Schnellschuss im WEG-Recht

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter begrüßt das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer geforderte Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur. Eine finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende und erfüllt eine langjährige Forderung des Verbandes. Der DDIV befürchtet aber, dass die dringend erforderliche Reform nun auf wenige Teilaspekte reduziert werden könnte. „Das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer jüngst geforderte Förderprogramm für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur darf nicht zum Totengräber der WEG-Reform werden”, mahnt daher Geschäftsführer Martin Kaßler.

Flankierend zu Scheuers Vorstoß, die Förderung privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität voranzutreiben, gibt es politische Bestrebungen, schnelle Anpassungen gesetzlicher Regelungen im WEG vorzunehmen. Damit soll der Bau von E-Ladestationen vor allem in Mehrfamilienhäusern rechtlich erleichtert werden. Bei aller Notwendigkeit solcher Erleichterungen, warnt der DDIV vor übertriebenem Aktionismus. „Einzeln vorgezogene Regelungen können die WEG-Reform insgesamt auf unbestimmte Zeit verschleppen. Es gilt, den abgesteckten Fahrplan einzuhalten, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgegeben hat”, betont Kaßler. Hierauf wies der Spitzenverband auch gegenüber den Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD hin. Dieser Fahrplan basiert auf einer klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Reform des Wohnungseigentumsrechts und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht. Wie bedeutend dieses Vorhaben ist, zeigen nicht nur jährlich über 254.000 Verfahren zum WEG- und Mietrecht, sondern auch die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse noch in diesem Jahr vorlegen wird. „Der Verbraucherschutz von 18 Millionen Bundesbürgern darf nicht zum Spielball der E-Mobilität werden. Wir brauchen ein novelliertes Wohnungseigentumsgesetz aus einem Guss. Das geht nicht mit verkappt ins Spiel gebrachten ‚Mini-Reförmche’”, so Kaßler.

Außerdem weist der DDIV darauf hin, dass das Förderprogramm nur dann ein Erfolg werden kann, wenn die Besonderheiten von Mehrfamilienhäusern berücksichtigt werden. Denn während in Einfamilienhäusern E-Ladestellen mit vergleichsweise geringem Aufwand installiert werden können, stehen Mehrfamilienhäuser vor gänzlich anderen Herausforderungen. Deren hauseigenes Stromnetz ist nämlich oftmals nicht dafür ausgelegt, dass mehrere Autos gleichzeitig geladen werden können. Hierfür müsste das gesamte Leitungsnetz kostenintensiv erneuert oder auch durch Lastmanagementsysteme optimiert werden. Die Folge: In Wohnungseigentümergemeinschaften beispielsweise werden entsprechende Maßnahmen nur selten durchgeführt. „Da diese in Deutschland geschätzt über vier Millionen Stellplätze auf sich vereinen, bleiben hier erhebliche Potenziale bisher ungenutzt”, verdeutlicht der DDIV-Geschäftsführer. Daher fordert der Spitzenverband bereits seit geraumer Zeit ein millionenschweres Förderprogramm, das Eigentümer und Mieter in Wohnungseigentümergemeinschaften nicht nur bei der Anschaffung von Ladestationen unterstützt, sondern auch die Modernisierung des Stromnetzes im Blick hat. Schließlich ist diese eine elementare Voraussetzung für den Betrieb der Ladestationen.

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