Archiv für die Kategorie News

Bundesregierung will Mietpreisbremse verlängern – mit erhöhtem Anforderungen

Wenn Landesregierungen künftig die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet zum wiederholten Male anwenden wollen, sollen sie verpflichtet sein zu dokumentieren, welche Instrumente sie eingesetzt haben, um den Wohnungsmarkt in dem konkreten Gebiet zu entspannen. Bei den Maßnahmen kann es sich beispielsweise um die Ausweisung zusätzlicher Bauflächen oder die Nutzung von Nahverdichtungsmöglichkeiten handeln. Die Länder sollen auch begründen müssen, warum die Anwendung der Mietpreisbremse trotz dieser Maßnahmen weiterhin notwendig ist. „Die Mietpreisbremse löst das Problem der Wohnungsknappheit nicht – und sie wird auch das Problem der hohen Mieten nicht nachhaltig lösen. Sie kann allenfalls einen Beitrag leisten, den Anstieg der Mietpreise für einen Übergangszeitraum zu strecken“, betont Justizminister Marco Buschmann (FDP).

Mit den neu formulierten Anforderungen reagiert das Ministerium auf das Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2019. Die Richter hatten festgestellt, dass die MPB in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum von Wohnungseigentümern eingreift. Diesen Eingriff bewertete das Gericht zwar damals für verhältnismäßig, stellte jedoch auch auf die zeitliche Begrenzung der Mietpreisbremse ab. „Eine neuerliche Verlängerung der MPB muss daher höheren verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen als die erstmalige Verlängerung oder die ursprüngliche Anordnung. Denn der Eingriff in das Eigentum ist umso tiefer, je länger die MPB gilt“, so das Bundesjustizministerium. Das liege auch daran, dass die preisbegrenzende Wirkung der Mietpreisbremse im Laufe der Zeit zunimmt, da immer mehr gedeckelte Mieten in die Vergleichsmiete einfließen. Zudem habe sich die ortsübliche Vergleichsmiete aufgrund des von vier auf sechs Jahre verlängerten Betrachtungszeitraums noch stärker von den aktuellen Marktverhältnissen entfernt. Sie spiegelt auch die Inflation der letzten Jahre nur eingeschränkt wider.

Die Regierungsfraktionen hatten die Verlängerung der Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag vereinbart. Sollte sie nicht umgesetzt werden, treten die Rechtsverordnungen, mit denen die MPB in den Ländern zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ist hier abrufbar.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Sanierungstätigkeit: Quote bei nur noch 0,61 Prozent im 4. Quartal

Die Gesamt-Sanierungsquote wird damit um 0,01 Prozent niedriger ausfallen als im Vorjahr (2023: 0,7 Prozent). Die Analysten haben auch einzelne Maßnahmen betrachtet. Nach ihrer Prognose wird die Sanierungsquote bei Fenstern mit 1,19 Prozent am höchsten ausfallen (2023: 1,23 Prozent). Auf Platz zwei folgen Dachsanierungen mit 0,74 Prozent (2023: 0,72 Prozent). Schlusslicht sind Fassadensanierungen mit 0,50 Prozent (2023: 0,54 Prozent). Als einen Grund für die Zurückhaltung bei Sanierungen trotz Stabilisierung des Immobilienmarktes, sinkender Inflationsrate und steigender Reallöhne benennt der Branchenverband BuVEG den Rückgang der Neubautätigkeit. Dies sei mit sogenannten Umzugsketten zu erklären: Ein Umzug in einen Neubau ziehe weitere Umzüge nach sich und sei ein günstiger Zeitpunkt für energetische Sanierungen. Der BuVEG sieht erheblichen Nachholbedarf und beruft sich auf die dena-Leitstudie „Aufbruch Klimaneutralität“ aus dem Jahr 2022. Danach müsste die Sanierungsrate bis zum Jahr 2030 auf 1,7 bis 1,9 Prozent ansteigen, um die Klimaziele zu erreichen.

Der Begriff Sanierungsrate wurde im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung als Maßeinheit für den Erfolg der Gebäude-Effizienzpolitik genannt, ist jedoch höchst umstritten. So weist beispielsweise das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf die unzureichende Datengrundlage hin. Auch gibt es keine einheitliche Definition, welche Maßnahmen einbezogen werden. Heizungsoptimierung und die Integration erneuerbarer Energien werden beispielsweise in aller Regel nicht berücksichtigt.

Unterdessen hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ein Thesenpapier „Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau“ veröffentlicht. Darin fordert der Verband die Verstetigung der bestehenden Förderprogramme und die Ausweitung der Neubauförderung auf den Standard EH55 bei 100 Prozent Heizungsversorgung durch erneuerbare Energien. Der BDI mahnt erneut die Reduzierung von Kostentreibern beim Bauen wie etwa der Stellplatzanforderungen, den verstärkten Einsatz von serieller Bauweise, die Harmonisierung der Landesbauordnungen und die Vereinfachung von Vergabeverfahren und Typengenehmigungen an.

Das BDI-Papier ist hier zu finden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular