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43. Fachgespräch zum WEG-Recht in Fischen

Am Anfang gab es eine Überraschung. Der Präsident des ESWiD verkündete dem auch in diesem Jahr mit über 500 Teilnehmenden ausgebuchten Forum, der Veranstalter gehe nach jetzt 65 Jahren in Rente. Kurzer Schreckmoment – doch er ändert „nur“ den Namen. Beklatscht wurde dann der Evangelische Immobilienverband Deutschland, kurz: der eid. Eine weitere Neuerung war die digitale Tagungsmappe, aber sonst war alles wie immer: Das älteste und inzwischen auch größte Seminar zum Wohnungseigentumsrecht in Deutschland konnte auch in diesem Jahr mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten sowie vielen interessanten Gesprächen in einer angenehmen Atmosphäre überzeugen.

In diesem Jahr standen die Verwalterabrechnung und der Abrechnungsbeschluss im Zentrum der Vorträge. „Der Verwalter hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen.” So heißt es kurz und schlicht in § 28 Absatz 3 des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Umsetzung dieser Vorschrift in die Praxis ist dagegen langwierig und oft kompliziert. Die Abrechnung im Finanzsystem der Gemeinschaft, Aufstellen der Abrechnung durch den Verwalter, Abrechnung und Wechsel in der Verfügungsmacht und fehlerhafte Abrechnungsbeschlüsse – solche und weitere Themen wurden in den Fachvorträgen und den anschließenden fachlichen Diskussionen erörtert und weiter vertieft. Wie sind die Heizkosten zu verteilen, wenn angeschaffter Brennstoff nicht vollständig verbraucht wurde? Wie werden Rücklagen für Instandhaltung und Instandsetzung richtig dargestellt? Hierauf gab es Antworten und Praxistipps. 

Zwischen den Pausen und am Abend stand das Kennenlernen, Netzwerken und der Besuch der vom DDIV organisierten Fachausstellung auf dem Programm. Ein von den Teilnehmenden, von denen viele schon Jahre oder gar über ein Jahrzehnt zu dieser Veranstaltung kommen, geschätztes Highlight ist der traditionelle „Bayerische Abend“. Neben regionalen Köstlichkeiten und passender musikalischer Untermalung durch vier stämmige Alphornbläser in der örtlichen Tracht konnten die Pausengespräche in ausgelassener Atmosphäre wieder aufgenommen und vertieft werden.

Am letzten Tagungstag gab die Richterin am V. Senat des BGH, Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch ebenso lebhafte wie wertvolle Einblicke in relevante Entscheidungen des letzten Jahres zum Wohnungseigentumsrecht. Nach abrundenden Vorträgen zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge und zur Barrierefreiheit in der Wohnungseigentumsanlage verabschiedete Moderator Prof Dr. Martin Häublein die Teilnehmenden dieses Jahres mit einem Dank und guten Wünschen. Erfahrungsgemäß werden sehr viele von Ihnen auch im nächsten Jahr wieder dabei sein: das 44. Fachgespräch zum Wohnungseigentumsrecht (jetzt:) des eid wird vom 26. bis 28. Oktober 2018 wieder in Fischen im Allgäu stattfinden. 

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Dena: Klimaschutzziele 2050 sind erreichbar

Die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudesektor sind erreichbar, wenn die Sanierungsrate gesteigert wird und der Wandel technologieoffen erfolgt und alle verfügbaren Effizienztechnologien wirtschaftlich eingesetzt werden. Dies geht aus einer umfassenden Studie von dena, geea und anderen Branchenverbänden hervor.

Wege zum Ziel

In der Studie werden verschiedene Pfade zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor unter den Aspekten Kosten, Energieimporte und Infrastrukturbedarf verglichen. Im Fokus stehen dabei das sog. Technologiemixszenario, das ein breites Spektrum möglicher Technologien beinhaltet als auch das sog. Elektrifizierungsszenario, das den starken Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmebereich umfasst. Beide Alternativen sind der Studie zu Folge belastbare Wege zum Ziel und reduzieren die Treibhausgasemission bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 bis 95 Prozent. Steuert die Bundesregierung nicht um, ist nach aktuellem Stand nur eine Reduktion um rund 67 Prozent möglich. 

Sanierungsraten deutlich steigern

Um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen, müssen auch in den untersuchten Szenarien die Sanierungsraten deutlich gesteigert werden: Im Elektrifizierungsszenario um zwei Prozent, in der technologieoffenen Alternative nur um 1,4 Prozent. Die geringere Sanierungsrate ist auch ausschlaggebend für die Kostenbilanz. Der technologieoffene Pfad ist deutlich günstiger zu beschreiten als das Elektrifizierungsszenario und fordert weniger Investitionen in die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Im Vergleich erreicht diese Alternative die Klimaschutzziele für Mehrkosten von etwa 12 bis 14 Prozent, das Elektrifizierungsszenario kommt dagegen auf Mehrkosten von 20 Prozent.

Auch mit Blick auf den Energieverbrauch im Gebäudesektor zeigen sich Unterschiede. Während bei der Elektrifizierungsvariante auf Grund der höheren Sanierungsrate mit einer Senkung des Verbrauchs um rund 60 Prozent zu rechnen ist, liegt der Wert bei einem technologieoffenen Ansatz bei etwa 47 Prozent, da weniger saniert wird. Dennoch sind in beiden Szenarien die Klimaschutzziele erreichbar.

Über die Studie

Die Studie wurde im Rahmen der dena-Leitstudie Integrierte Energiewende erstellt. Eine Übersicht über die beteiligten Verbände und Gutachter sind unter » www.dena.de abrufbar.

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