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Energieberatung wird ausgeweitet

Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes kommt nicht recht in Schwung. Um die Sanierungstätigkeit anzukurbeln, wird die staatliche Energieberatung mit Wirkung zum 1. Dezember ausgeweitet. Verbrauchern steht somit künftig ein größerer Kreis qualifizierter Energieberater zur Verfügung.

Eigens hierfür änderte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Zugangsvoraussetzungen für Energieberater. Künftig können sanierungswillige Verbraucher aus einem größeren Expertenangebot auswählen. So sind auch Handwerker und Energieversorger berechtigt, eine staatlich geförderte Energieberatung durchzuführen. Das BMWi ist überzeugt, so auch das Wissen und Können von Fachleuten aus anderen Branchen erschließen zu können, deren Beratungspotential bisher nicht ausgeschöpft wurde.

Qualität der Beratung in Gefahr?

Fraglich ist, ob mit der Öffnung des Beraterangebots auch die Qualität der Beratung steigt. Scharfe Kritik kommt so auch von Haus & Grund Deutschland und dem Deutschen Energieberater Netzwerk (DEN). Die Verbände sehen die Unabhängigkeit der Energieberatung in Gefahr. Handwerker oder Energieversorger hätten demnach ein wirtschaftliches Interesse an der Beratungsleistung. Dies gefährde auch den Verbraucherschutz nachhaltig. Darüber hinaus sei auch fraglich, ob die Öffnung die Beratungszahlen und in einem nächsten Schritt auch die Sanierungstätigkeit signifikant erhöhe.

Das bekannte Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung” wurde im Zuge der Richtliniennovellierung in „Energieberatung für Wohngebäude” umbenannt. Die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen bleibt auch hier weiterhin freiwillig.

Hintergrund

Für eine Energieberatung übernimmt das BMWi 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Mehrfamilienhäuser sind max. 1.100 Euro erhältlich, für Ein- und Zweifamilienhäuser max. 800 Euro.

Weitere Informationen stehen auf den » Internetseiten des BAFA zur Verfügung.

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Heizkosten steigen wieder

2017 müssen Verbraucher mit steigenden Heizkosten rechnen. Mehrkosten kommen vor allem Nutzer von Ölheizungen zu. Dies geht aus dem aktuellen Heizspiegel von co2Online und dem Deutschen Mieterbund hervor.

Wer mit Öl heizt, muss mit rund zehn Prozent Mehrkosten rechnen. Auch in Häusern mit Erdgas- oder Fernwärmeheizung dürften die Ausgaben steigen – allerdings etwas moderater. Während 2016 für eine 70 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Erdgasheizung im Schnitt 800 Euro für Heizkosten entrichtet werden mussten, zahlten Verbraucher mit Ölheizung 650 Euro, für Fernwärme etwa 950 Euro.

Ausschlaggebend für die gesunkenen Energiepreise waren im vergangenen Jahr die niedrigen Energiepreise. Einen deutlichen Rückgang verzeichneten insbesondere die Heizölpreise. Sie sanken um 16 Prozent. Auch Erdgas und Fernwärme waren jeweils vier Prozent günstiger.

Für Heizspiegel 2017 wurden rund 60.000 Gebäudedaten zentral beheizter Wohngebäude aus Deutschland ausgewertet. Der Heizspiegel steht unter » www.heizspiegel.de zum Abruf zur Verfügung.

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