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Bayern: Volksbegehren gegen Mieterhöhungen

Der Mieterverein München hat nicht nur die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht eingereicht (» der DDIV berichtete), er will nun mit einem Volksbegehren dafür sorgen, dass die Mieten in Bayern eingefroren werden. Das soll für Bestandsgebäude gelten, nicht aber für neu errichtete Wohngebäude, denn man wolle Investoren nicht verschrecken.

Die bayerische Landesverfassung räumt das Recht ein, durch ein Volksbegehren eine Gesetzesvorlage in den Landtag einzubringen. Für die Zulassung muss der Mieterverein nun zunächst 25.000 Unterschriften sammeln. Dem Volksbegehren selbst müssen dann wiederum zehn Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen, damit die Gesetzesvorlage zum Einfrieren der Bestandsmieten in Bayern in den Landtag eingebracht werden kann. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, findet ein Volksentscheid statt. Ausarbeiten lässt der Mieterverein den entsprechenden Gesetzestext von zwei Rechtsprofessoren der Universität Bielefeld. Im Oktober will der Mieterverein mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Zentrale Forderung des Mietervereins München ist es, dass angesichts der immer weiter steigenden Mietkosten Bestandsmieten für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht angehoben werden dürfen. Weiterhin soll bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen die Mietspiegelmiete nicht überschritten werden. Zudem will der Mieterverein die Deckelung für Mietanpassungen nach Modernisierungsmaßnahmen erreichen. So wolle man die Modernisierungsumlage von drei auf zwei Euro pro Quadratmeter absenken. Unterstützung erhält der Mieterverein von der Münchener SPD. Insbesondere Münchens Oberbürgermeister, Dieter Reiter, ist auf der Seite der Initiatoren des Volksbegehrens. Bedenken hingegen äußert der bayerische Bauminister, Hans Reichhart von der CSU, der das Instrument nicht für geeignet hält, um den Wohnungsmarkt zu entlasten. Auch die FDP in Bayern sieht in einer Begrenzung der Mietpreise nicht den richtigen Ansatz, um die Ursachen der Mietpreisexplosion zu bekämpfen.

Grüne wollen bundesweite Mietobergrenze

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer bundesweiten Mietobergrenze. Mit Fraktionsbeschluss vom 3. Mai 2019 wollen sie für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt erreichen, dass dortige Mieten maximal um drei Prozent jährlich angehoben werden dürfen, ohne aber die ortsübliche Miethöhe zu überschreiten. Im Fraktionsbeschluss heißt es weiter: „Bei Neuanmietung sollte die Mietobergrenze bei 5 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Dazu wollen wir die Mietpreisbremse wirksam machen: Unnötige Ausnahmen gehören abgeschafft, damit sie für deutlich mehr Mietverträge Geltung erhält.” Nach Vorstellung der Grünen sollen Missbrauch und überhöhte Mietforderungen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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Gebäudeenergiegesetz noch in der Ressortabstimmung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung unterschiedliche rechtliche Vorgaben zusammenfassen und vereinfachen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte eigentlich schon im Januar 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nun geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (» BT-Drs. 19/9775) hervor, dass die Ressortabstimmung noch immer nicht abgeschlossen ist.

In einem gemeinsamen Rechtsrahmen sollen mit dem Gebäudeenergiegesetz die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Energieeinsparungsgesetz gebündelt werden. Ziel ist es, ein einheitliches Regelungssystem zur Energieeffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu schaffen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Grünen mitteilt, sollen das „GEG und die energetischen Anforderungen an Gebäude, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen, […] ihren Beitrag dazu leisten, dass Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial umgesetzt werden.” Derzeit würden das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium an der konkreten Ausgestaltung und Bewertung von Maßnahmen für das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor arbeiten.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt. Es bleibt nunmehr zu hoffen, dass mit der neuen Baustaatssekretärin, Anne Katrin Bohle, wieder mehr Bewegung in das Verfahren kommt. Laut ursprünglichem Zeitplan sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden (» der DDIV berichtete). Da jedoch eine Einigung über den Referentenentwurf aussteht, ist unklar, ob dieser Zeitplan zu halten ist. Weiterhin ist die Frage offen, ob in das Gebäudeenergiegesetz Inhalte der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der » EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die sogenannte Gebäudeeffizienzrichtlinie, die bis zum 10. März 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, aufgenommen werden.

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