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Nürnberg will gegen Zweckentfremdung vorgehen

Die Wohnungsknappheit führt dazu, dass immer mehr Kommunen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Erklärtes Ziel ist es stets, in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte die tage- oder wochenweise Vermietung an Feriengäste, Medizintouristen oder Berufspendler einzuschränken und die Wohnungen dem regulären Mietmarkt zugänglich zu machen. Dem Beispiel der Landeshauptstadt München folgend, plant nun auch Nürnbergs Stadtrat eine Zweckentfremdungssatzung – allein die CSU hat noch Einwände.

München hat im Dezember 2017 eine neue Zweckentfremdungssatzung erlassen, um mit empfindlichen Geldstrafen gegen den zunehmenden Wohnraummangel vorzugehen. Die Stadt sieht sich dabei auf einem guten Weg. Nürnberg will nun dem Münchener Vorgehen folgen und plant eine Satzung, die das Thema Zweckentfremdung angeht. Nach Untersuchungen des städtischen Wirtschaftsreferats werden derzeit etwa 600 Wohnungen als Ferienapartments angeboten und stehen somit nicht dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Nach Vorstellungen der Nürnberger Stadtspitze soll zukünftig jeder, der seine Privatwohnung mehr als acht Wochen im Jahr Kurzzeitmietern anbietet, mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro rechnen müssen. Aber nicht nur die Vermietung an Feriengäste soll unterbunden werden. Nürnberg will auch dann Bußgelder verhängen, wenn Wohnungen umgewidmet und zukünftig als Gewerbe angeboten werden. Die Satzung soll außerdem jene ins Visier nehmen, die eine Wohnung mehr als drei Monate leer stehen lassen und keine Vermietungsbemühung zeigen. Damit will der Stadtrat der wachsenden Wohnungsnot und dem Trend der ausufernden Vermietung an Kurzzeitgäste für wenige Tage oder wochenweise entgegenwirken.

Der Beschluss im Stadtrat, der ursprünglich für den 10. April vorgesehen war, steht noch aus, denn die CSU hat Änderungsbedarf. Grundsätzlich trägt sie zwar eine Zweckentfremdungssatzung mit, die sich auf Ferienapartments bezieht. Umnutzungen aber, wie die gewerbliche Vermietung, sollen nach Vorstellung der CSU auch weiterhin möglich sein, ohne dass Eigentümer dafür Bußgelder fürchten müssen. Die Satzung soll im Mai erneut im Stadtrat behandelt werden.

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Grundsteuerpingpong geht in die nächste Runde

Nach dem jüngsten Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer sollte Ende April eigentlich der entsprechende Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer vom Bundeskabinett beschlossen werden. Daraus ist nichts geworden, da es noch immer keine Einigung zwischen Bund und Ländern gibt. Nun will Bundesfinanzminister Olaf Scholz Juristen einbinden, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen.

Laut Medienberichten hat das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Neuregelung der Grundsteuer gestoppt. Er werde demnach vorerst nicht in die Ressortabstimmung gehen. Bevor das Bundeskabinett sich mit einem Gesetzentwurf befassen wird, müsse eine Einigung mit den Bundesländern, insbesondere mit Bayern, erreicht werden. Am 10. Mai solle es deshalb ein Treffen zwischen Bundesfinanzminister Scholz sowie den Finanzministern von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz geben. Das Bundesfinanzministerium hat diese Berichte am Donnerstag dementiert. Ein Treffen mit Experten und den Ministern sei aber für Freitag, den 10. Mai geplant. Besonders umstritten ist die von Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Bundesländer, die ihnen eigene Regelungen zur Grundsteuerberechnung ermöglichen würde (» der DDIV berichtete). Die SPD lehnt eine Öffnungsklausel ab, Bundesminister Scholz hat aber vor Ostern erklärt, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten prüfen zu wollen. An dem Treffen am Freitag sollen deshalb auch Verfassungsrechtler teilnehmen.

Ein weiterer Punkt, der immer wieder Diskussionen aufwirft, ist die aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuerneuregelung. Jüngste Berichterstattungen unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Spiegel haben für einigen Wirbel wegen der zukünftigen Steuerhöhe gesorgt. Die Medien berichten von exorbitanten Grundsteuererhöhungen. Der Deutsche Städtetag wie auch Bundesfinanzminister Scholz weisen die Spekulationen über derartige Steigerungen zurück. Verena Göppert, stellv. Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, erklärt, dass die Kommunen ihre Hebesätze so verändern würden, dass etwa die heutigen Einnahmen erreicht würden und bestätigt damit die früheren Aussagen von Olaf Scholz.

Einige Vorschläge zur Neuregelung der Grundsteuer des Bundesfinanzministers haben das Potenzial einer übermäßigen Belastung für Bewohner von Wohnungen mit derzeit niedrigen Mieten. So sieht der Gesetzentwurf vor, auf die Erhebung jeder einzelnen Miete zu verzichten und stattdessen die aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten zugrunde zu legen. Das ist zwar unbürokratischer, könnte aber zur Folge haben, dass Wohnungsbestände mit niedrigeren Mieten benachteiligt werden. Auch der vorgesehene Mietzuschlag in Ballungsgebieten und Großstädten führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere für Wohnungsbestände im unteren Mietsegment. Außerdem würde das Wohnen in Großstädten, in denen ohnehin zum Teil deutlich höhere Mieten zu zahlen sind, noch einmal zusätzlich verteuert. Nach Vorstellungen von Scholz soll, um eine finanzielle Überbelastung gerade in Ballungszentren zu vermeiden, für bestimmte Wohnungen die Steuermesszahl abgesenkt werden. Dies soll unter anderem für den sozialen Wohnungsbau, kommunale und genossenschaftliche Wohnungen sowie für Vereine und gemeinnützige Unternehmen gelten. Dieser Ansatz einer Vergünstigung für einzelne Unternehmen führt zu einer Ungleichbehandlung, die wenig nachvollziehbar ist.

Wie es mit der Grundsteuer weitergeht, ist nach heutigen Stand offen. Bis Jahresende muss ein Gesetz her, das verfassungsfest ist. Sonst müssen die Kommunen ab Januar 2020 auf die Einnahmen aus der Grundsteuer verzichten. Mit einem Aufkommen von jährlich mehr als 14 Milliarden Euro wäre das ein empfindlicher Einschnitt.

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