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Fortschritte bei Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Ziele des Paktes sind unter anderem, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern. Bauvorhaben sollen schneller plan- und umsetzbar werden. Dazu sollen unter anderem Bauordnungen vereinheitlicht und Verfahren mit Hilfe von Digitalisierung beschleunigt werden.

Zu den abgeschlossenen Aufgaben gehört unter anderem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vom Dezember 2023. Sie hat den Weg dafür geebnet, dass Baumaßnahmen einfacher vor einem Planfeststellungsbeschluss begonnen werden können. Auch die Länder haben dem Monitoringbericht zufolge Ergebnisse vorzuweisen. Zwei Beispiele: In neun Ländern wurde eine uneingeschränkte Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Länder umgesetzt. So müssen bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an unterschiedlichen Orten errichtet werden, nur einmal genehmigt werden. Neun Länder haben ihre Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlicht und angepasst. Dort entfällt die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten, Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand.

Der Normenkontrollrat ist mit dem Zwischenstand der Umsetzung des Paktes zufrieden: „Dass rund 80 % der Maßnahmen des Paktes mindestens bereits begonnen wurden, ist ein starker Aufschlag und zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bundeskanzler die Koordinierung zur Chefsache erklärt hat. Dass die Fäden – trotz heterogener Umsetzungsverantwortung – im Bundeskanzleramt zusammenlaufen, ist ein Schlüssel zum Erfolg.“

Über den Pakt hatten wir berichtet.

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Zensus 2022 – Teil 2: Daten zu Wohngebäuden, Heizungen und Mieten

Die Zahl der Gebäude mit Wohnraum ist seit dem vorherigen Zensus 2011 um 1,0 Millionen auf jetzt knapp 20 Millionen Gebäude gestiegen. Die Zahl der Wohnungen hat sich um 2,5 Millionen auf nun 43,1 Millionen erhöht. 1,9 Millionen Wohnungen standen am Stichtag leer. Die durchschnittliche Wohnfläche nahm um 3,0 Prozent zu und beträgt nun 94,4 Prozent. Die Nettokaltmiete pro Quadratmeter beträgt bei Wohnungen in Wohngebäuden (also ohne Wohnheime) durchschnittlich 7,28 Euro. In Sachsen-Anhalt (5,38 Euro) zahlen Mieter am wenigsten, in Bayern (8,74 Euro) am meisten. Anders als in Mietspiegeln werden in diesem Wert nicht nur Vermietungen der letzten Jahre, sondern alle Bestandsmieten abgebildet.

Während die Zahl der Gebäude und der Wohnungen im Wesentlichen der Zahl aus der Bestandsfortschreibung entspricht, dokumentiert der Zensus 2022 deutliche Abweichungen bei der Bevölkerungsentwicklung. Am 15. Mai 2022 lebten in Deutschland rund 82,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind rund 1,4 Millionen Menschen weniger als auf Grundlage des Zensus 2011 angenommen.

Drei Viertel aller Wohnungen (75 Prozent) werden mit fossilen Energieträgern beheizt (Gas: 56 Prozent, Öl 19 Prozent), 15 Prozent werden mit Fernwärme beliefert. Wärmepumpen und Solarthermie kommen zusammen nur auf einen Anteil von 3 Prozent, Biomasse- und Holzheizungen auf 4 Prozent. Bei der Heizungsart zeigen sich deutliche regionale Unterschiede: Wohnungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden mit 72 beziehungsweise 69 Prozent überdurchschnittlich oft mit Gas beheizt, in Bayern (42 Prozent), Baden-Württemberg (46 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (47 Prozent) liegt der Anteil der mit Gas beheizten Wohnungen hingegen unter dem Durchschnitt. In Hessen (25 Prozent), Rheinland-Pfalz (26 Prozent), Baden-Württemberg (28 Prozent), Bayern und Saarland (je 29 Prozent) spielen Ölheizungen eine überdurchschnittliche Rolle. Fernwärme gibt es vor allem in Hamburg (35 Prozent), Berlin (43 Prozent) und den östlichen Bundesländern (22 bis 34 Prozent). Die Statistiker haben die Energieträger auch nach dem Baujahr der Wohnungen analysiert. In den neueren Gebäuden der 1990er Baujahre wurde erst knapp ein Prozent der Wohnungen mit Wärmepumpen beheizt. Ihr Anteil ist in den Baujahren 2000 bis 2009 auf sieben Prozent und in den Baujahren ab 2016 auf 24 Prozent gestiegen.

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