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Umfrage zur Bedeutung von energetischen Sanierungen im Mietmarkt

Rund vier von zehn Mietern (38 Prozent) würden sich zusätzlich an Investitionskosten für energetische Sanierungen beteiligen – wenn ihr Vermieter dafür eine stabile Miete für einen längeren Zeitraum zusichern würde. Insgesamt befürchtet die Mehrheit der Mieter (70 Prozent), dass energetische Sanierungen von Immobilien das Angebot an bezahlbarem Wohnraum weiter verschärfen werden. Bei Mietern der Generation 55+ ist diese Sorge besonders ausgeprägt (79 Prozent). Eine große Mehrheit (83 Prozent) glaubt, dass die steigenden Mieten das soziale Miteinander gefährden.

Teil des Trendbarometers war auch eine Befragung von Vertretern der Wohnungswirtschaft. Eine deutliche Mehrheit von ihnen (69 Prozent) geht davon aus, dass die eigene Mieterschaft mit der allgemeinen Lage am Mietmarkt unzufrieden ist. Allerdings sind die allermeisten (88 Prozent) der Auffassung, dass die Mieter mit ihrem aktuellen Mietverhältnis zufrieden sind. Den Wunsch vieler Mieter nach Nachhaltigkeit kann die Immobilienwirtschaft offenbar nur begrenzt umsetzen: Lediglich 38 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass die Branche gut darauf vorbereitet ist, nachhaltige Gebäude zur Verfügung zu stellen. Die repräsentative Online-Umfrage unter 5.000 Mietern und rund 150 Entscheidern aus der Wohnungswirtschaft wurde im Auftrag der AarealBank vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt.

Das Aareal Trendbarometer 2024 „Zur Lage am Mietmarkt“ können Sie hier herunterladen.

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Jahressteuergesetz bringt Wohngemeinnützigkeit und Erleichterungen für PV-Betreiber

Drucksache 20/13419

Die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke” wird als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung (§ 52 AO) aufgenommen. Sie kann sozial orientierten oder kommunalen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen zu Gute kommen, die ihre Wohnungsbestände erweitern wollen. Von den Mieten unter Marktniveau können vor allem an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünffache – beziehungsweise bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden das Sechsfache – der Sozialhilfe nach SGB XII beträgt, profitieren. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) betrifft das rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland. Das Ministerium hat ein Beispiel veröffentlicht: „Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von unter sechs Jahren darf ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro – inklusive Kindergeld und Unterhalt – erzielen, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten.“

Inhalt des Jahressteuergesetzes ist auch eine Neuregelung und Klarstellung zur Steuerbefreiung von PV-Anlagen (wir haben berichtet). Nach § 3 Nummer 72 Satz 1 wird die Leistungsgrenze der Steuerbefreiung angehoben. Künftig sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt Peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt (bislang: bis zu 15 Kilowatt Peak). Durch die Neuformulierung wird auch klargestellt, dass Gebäude mit mehreren Gewerbe-, aber keinen Wohneinheiten ebenfalls begünstigt sind.  Die Neuregelungen sollen für Anlagen gelten, die ab 1. Januar 2025 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.

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