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Bund unterstützt Kommunen bei Wärmeplanung

Bei der Auftaktveranstaltung in Berlin stellten die beteiligten Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und für Wirtschaft und Klimaschutz ein Unterstützungsinstrument des Bundes vor – einen unverbindlichen Leitfaden Wärmeplanung, der Schritt für Schritt Lösungsmöglichkeiten für die Planung vor Ort zeigt. „Er trägt dazu bei, dass Wärmepläne bundesweit in guter Qualität erstellt werden“, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (GRÜNE). Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ergänzte: „Wichtig ist, keine Kommune muss Sorge vor dem Planungsprozess haben.“ Der Stakeholder-Dialog soll bis zum Frühjahr 2025 fortgesetzt werden. Geplant ist eine Workshopreihe zu ausgewählten Themen. Diese sollen die Angebote und Aktivitäten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle ergänzen.

Fehlt eine verbindliche Wärmeplanung ist es für Wohnungseigentümergemeinschaften ein Problem, zu planen, wie sie ihr Gebäude in Zukunft beheizen. Dazu mahnt auch der VDIV Deutschland. „Ohne zu wissen, welche Energieversorgung künftig für sie in Frage kommt, werden WEG ihre Projekte aufschieben und abwarten – keine Wärmeplanung, keine Wärmewende“, so Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer.

Der Leitfaden Wärmeplanung sowie eine Zusammenfassung und Einordnung des Leitfadens (“Leitfaden kompakt”) sind auf der Internetseite des KWW hinterlegt.

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Bundesrat überweist Hochbaustatistikgesetz in den Vermittlungsausschuss

(wir haben berichtet)

Ziel des Gesetzes ist, in kürzeren Zeitabständen und in größerem Umfang Daten über das Baugeschehen zu erheben, um kurzfristiger auf Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können. Nach Auffassung des Bundesrates sind Länder und Kommunen organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Die Länder verlangen eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Dazu fasste der Bundesrat eine Entschließung, in der er die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen auffordert, das Gesetz nachzubessern.

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