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Leitfaden zum DSGVO-konformen Umgang mit Mieterdaten

Von der Beauftragung eines Maklers über die Vermietung einer Wohneinheit bis zur Abwicklung eines Kaufvertrags – in der Immobilienbranche spielt die Verarbeitung und damit auch der Schutz von personenbezogenen Daten für eine Vielzahl von Akteuren eine wichtige Rolle. Das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) hat gemeinsam mit den Datenschutzexperten von Freshfields Bruckhaus Deringer Fallstricke und Risiken, sowie Best Practice Beispiele und Handlungsempfehlungen zusammengetragen. Die Autoren weisen darauf hin, dass es sich bei dem Leitfaden um keine abschließende und keine verbindliche Information handelt. Eine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, könne durch den Leitfaden nicht ersetzt werden.

Auch der VDIV Deutschland hat sich mit dem Thema Datenschutz bei Vermietungsprozessen auseinandergesetzt und dazu eine Handlungsempfehlung herausgegeben, die für Mitglieder kostenfrei ist. Sie kann hier abgerufen werden.

Den „Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten in der Immobilienbranche“ können Sie hier kostenlos herunterladen. Er soll regelmäßig aktualisiert werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Wann rechnen sich energetische Sanierungen?

Die Autoren haben zwei Referenzgebäude in vier verschiedenen Sanierungszuständen (unsaniert, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Effizienzhaus 70 und Effizienzhaus 55) mit vier unterschiedlichen Wärmeerzeugern (Gaskessel Bestand, Gaskessel neu, Pelletkessel, Wärmepumpe) betrachtet. Sie verglichen die Kosten für die Energieerzeugung in unsanierten Bestandsgebäuden einerseits mit den Investitionskosten für Sanierungsschritte und den anschließenden Ersparnissen andererseits. Den Berechnungen zufolge amortisiert sich eine energetische Sanierung im selbst genutzten Einfamilienhaus für alle vier Wärmeerzeuger, obwohl die Investitionskosten für die Maßnahmen mit zunehmender Sanierungsstufe steigen. Die Kosten für den Energiebezug gehen mit zunehmender Sanierungsstufe bis 2045 zurück.

Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser: Dort reichen die Einsparungen der Energiekosten allerdings nicht aus, um die höheren Investitionskosten zu kompensieren. Diese lassen sich jedoch dank der Einnahmen aus der Modernisierungsumlage decken. Auch für MFH-Vermietende lohnt sich die Sanierung den Berechnungen zufolge in allen betrachteten Fällen. Vermieter von MFH profitieren von energetischer Sanierung ihrer Gebäude, für Mieter hingegen steigt oft die Kaltmiete, was eine Sanierung für sie unterm Strich für sie oftmals teurer macht als das Wohnen im unsanierten Zustand. 

Die vollständige Studie „Auf die Zukunft bauen: So rechnen sich Sanierungen“ können Sie hier kostenlos downloaden.

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