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EU AI Act tritt in Kraft: Strenge Auflagen für KI-Einsatz

Der im August 2024 in Kraft getretene EU AI Act setzt neue Maßstäbe für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und betrifft zahlreiche Branchen, darunter auch die Immobilienwirtschaft. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme je nach potenziellem Risiko in verschiedene Risikoklassen eingestuft werden. Besonders Anwendungen, die zur Bonitätsprüfung von Mietern oder im Personalmanagement genutzt werden, fallen häufig in die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme und unterliegen damit besonders strengen Vorschriften.

Strenge Auflagen für Hochrisiko-KI-Systeme

Für KI-Systeme, die als Hochrisiko eingestuft werden, wie beispielsweise Algorithmen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, schreibt der AI Act umfangreiche Transparenz- und Aufzeichnungspflichten vor. Anbieter solcher Systeme müssen technische Unterlagen erstellen, um die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen, und detaillierte Gebrauchsanweisungen bereitstellen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die eingesetzten KI-Modelle transparent arbeiten und keine Diskriminierung fördern, wie es in der Vergangenheit bei ähnlichen Technologien vorgekommen ist. Unternehmen, die diese Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, sind ebenfalls verpflichtet, umfassende Protokolle zu führen und diese mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass betroffene Arbeitnehmer über den Einsatz solcher Technologien informiert werden, und in vielen Fällen den Betriebsrat einbeziehen, bevor KI-Systeme am Arbeitsplatz eingeführt werden.

Die Sanktionen für Verstöße gegen den AI Act sind empfindlich. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Strafen gelten nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch für Anbieter aus Drittländern, deren KI-Systeme in der EU zum Einsatz kommen.

Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft

In der Immobilienwirtschaft, wo KI-Systeme zunehmend zur Bewertung der Mieterbonität und im Personalmanagement eingesetzt werden, ist der AI Act besonders relevant. Die neuen Regelungen könnten den Einsatz solcher Technologien erheblich erschweren, da Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Systeme den strengen Anforderungen entsprechen. Dies erfordert nicht nur eine genaue Risikoevaluierung, sondern auch die Anpassung bestehender Prozesse, um den neuen Dokumentations- und Berichtspflichten nachzukommen. Systeme zur Bonitätsprüfung von Mietern könnten als Hochrisiko-KI eingestuft werden, was bedeutet, dass sie strengen Anforderungen an Transparenz, Datenqualität und menschliche Aufsicht unterliegen. Dies könnte den Einsatz solcher Technologien in der Immobilienbranche verlangsamen, da Unternehmen zunächst sicherstellen müssen, dass ihre KI-Modelle den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Viele KI-Anwendungen, die in der Immobilienwirtschaft zum Einsatz kommen, sind allerdings in den unteren Risikoklassen angesiedelt und unterliegen daher lediglich minimalen Transparenz- und Informationspflichten. Unternehmen, die solche Systeme nutzen, können weitgehend beruhigt sein, solange sie die geltenden Regelungen der DSGVO sowie des Urheberrechts beachten und ihre Haftungsfragen vertraglich regeln.

Der AI Act markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von KI innerhalb der EU und wird die Art und Weise, wie Unternehmen diese Technologien einsetzen, nachhaltig verändern. Insbesondere für die Immobilienwirtschaft bedeutet dies, dass der Einsatz von KI sorgfältig geplant und überwacht werden muss, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut machen und ihre internen Prozesse anpassen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

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Bundesförderung stockt trotz verfügbarer Mittel – jetzt auch serielle Sanierung betroffen

Gerade in Anbetracht der kürzlich mal wieder gekürzten Fördermittel aus den KTF-Mitteln (wir berichteten). Trotz einer beachtlichen Summe von mehr als 35 Mio. Euro, die im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für Forschung und Entwicklung zur seriellen Sanierung bereitgestellt wird, bleibt die praktische Umsetzung der Förderung durch das Fehlen der Richtlinie weitgehend blockiert. Auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist das Förderprogramm zwar weiterhin gelistet, doch eine wichtige Einschränkung macht die Nutzung dieser Mittel unmöglich: Die Förderrichtlinie, die bis Ende 2023 gültig war, ist ausgelaufen, und seitdem gibt es keine Möglichkeit, neue Anträge zu stellen. Für das kommende Jahr sieht der KTF nur noch etwa 15 Mio. Euro für die serielle Sanierung vor – eine Reduzierung um mehr als die Hälfte im Vergleich zu diesem Jahr. Diese Kürzung wäre weniger problematisch, wenn die Mittel tatsächlich verfügbar wären. Doch solange die Förderrichtlinie fehlt, bleibt auch dieses Geld ungenutzt.

Diese Situation führt zu erheblichem Frust in der Branche, die dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, um den Gebäudebestand klimafreundlicher zu gestalten. Die serielle Sanierung, eine vielversprechende Methode zur schnellen und effizienten Modernisierung von Gebäuden, könnte maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Doch ohne Zugriff auf die bereitgestellten Fördermittel stagniert die Entwicklung dieser Technologien. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Anfrage der Immobilien Zeitung bestätigt, dass die Wiederaufnahme der Bundesförderung „aktuell weiter in Planung“ sei. Eine Sprecherin wies darauf hin, dass ein verwandtes Programm der Deutschen Energie-Agentur (Dena) nach Klärung im Haushalt bis Dezember 2026 im Kompetenzzentrum Serielle Sanierung weitergeführt werden könne. Während der Bund also weiterhin an marktfähigen Lösungen tüfteln kann, müssen sich Privatunternehmen bis auf Weiteres selbst finanzieren – eine Herausforderung, die viele Unternehmen vor finanzielle Hürden stellt.

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