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immowelt-Umfrage zeigt: Jeder vierte Eigentümer saniert

Trotz hoher Baukosten und Unsicherheiten durch das Gebäudeenergiegesetz und die instabilen Förderbedingungen haben viele Immobilieneigentümer in Deutschland in den letzten 12 Monaten Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien vorgenommen. Eine repräsentative Umfrage von immowelt, durchgeführt im Mai 2024, zeigt, dass 25,1 Prozent der Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem Hauptwohnsitz vorgenommen haben. Noch höher liegt die Quote bei vermieteten Immobilien, wo knapp 29,7 Prozent der Besitzer in Modernisierungen investierten.

Die drastisch gestiegenen Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine haben viele Eigentümer zum Handeln veranlasst. 60,6 Prozent der Befragten gaben an, dass die Senkung der Energiekosten der Hauptgrund für ihre Sanierungsmaßnahmen war. Daneben wollten 43,8 Prozent der Befragten den Wohnkomfort erhöhen, etwa durch eine bessere Wärmedämmung im Winter oder kühlere Räume im Sommer. 40,9 Prozent der Eigentümer hatten zudem den Werterhalt ihrer Immobilie im Blick. Während wirtschaftliche Anreize dominieren, spielten politische Vorgaben oder Umweltbewusstsein eine geringere Rolle. Nur 21,5 Prozent der Eigentümer sanierten, um staatliche Vorgaben zu erfüllen, und 19,7 Prozent wollten den CO2-Fußabdruck ihrer Immobilie verringern.

Alte Fenster sind oft das größte Energieleck in Bestandsimmobilien. Daher entschieden sich 47,1 Prozent der Eigentümer, die saniert haben, für den Austausch von Fenstern oder Außentüren. Moderne Fenster mit Zwei- oder Dreifachverglasung reduzieren den Energieverbrauch erheblich und bieten zusätzlichen Schutz vor Hitze und Lärm. Zudem erneuerten 43,4 Prozent der Befragten ihre Heizanlagen, und 42,3 Prozent verbesserten die Dämmung ihrer Immobilien. Weitere 20,4 Prozent ließen ihr Dach komplett neu decken. Die Investitionen in energetische Sanierungen haben sich gelohnt: Bei zwei Drittel der sanierten Immobilien konnte die Energieeffizienzklasse verbessert werden. 67,9 Prozent der Eigentümer gaben an, dass sich die Energieklasse im Energieausweis nach den Renovierungen erhöht hat. Interessanterweise wussten 19,7 Prozent der Befragten nicht, ob sich die Energieeffizienzstufe ihrer Immobilie verändert hat. Um sicherzustellen, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, holten sich fast die Hälfte der Eigentümer fachmännischen Rat. 47,8 Prozent nutzten die Expertise eines Energieberaters, um die notwendigen Sanierungen zu planen.

Für die von immowelt beauftragte repräsentative Studie wurden im Mai 2024 2.027 Personen (Online-Nutzer) ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland befragt. Die Ergebnisse sind hier abrufbar.

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EU AI Act tritt in Kraft: Strenge Auflagen für KI-Einsatz

Der im August 2024 in Kraft getretene EU AI Act setzt neue Maßstäbe für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und betrifft zahlreiche Branchen, darunter auch die Immobilienwirtschaft. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme je nach potenziellem Risiko in verschiedene Risikoklassen eingestuft werden. Besonders Anwendungen, die zur Bonitätsprüfung von Mietern oder im Personalmanagement genutzt werden, fallen häufig in die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme und unterliegen damit besonders strengen Vorschriften.

Strenge Auflagen für Hochrisiko-KI-Systeme

Für KI-Systeme, die als Hochrisiko eingestuft werden, wie beispielsweise Algorithmen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, schreibt der AI Act umfangreiche Transparenz- und Aufzeichnungspflichten vor. Anbieter solcher Systeme müssen technische Unterlagen erstellen, um die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen, und detaillierte Gebrauchsanweisungen bereitstellen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die eingesetzten KI-Modelle transparent arbeiten und keine Diskriminierung fördern, wie es in der Vergangenheit bei ähnlichen Technologien vorgekommen ist. Unternehmen, die diese Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, sind ebenfalls verpflichtet, umfassende Protokolle zu führen und diese mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass betroffene Arbeitnehmer über den Einsatz solcher Technologien informiert werden, und in vielen Fällen den Betriebsrat einbeziehen, bevor KI-Systeme am Arbeitsplatz eingeführt werden.

Die Sanktionen für Verstöße gegen den AI Act sind empfindlich. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Strafen gelten nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch für Anbieter aus Drittländern, deren KI-Systeme in der EU zum Einsatz kommen.

Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft

In der Immobilienwirtschaft, wo KI-Systeme zunehmend zur Bewertung der Mieterbonität und im Personalmanagement eingesetzt werden, ist der AI Act besonders relevant. Die neuen Regelungen könnten den Einsatz solcher Technologien erheblich erschweren, da Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Systeme den strengen Anforderungen entsprechen. Dies erfordert nicht nur eine genaue Risikoevaluierung, sondern auch die Anpassung bestehender Prozesse, um den neuen Dokumentations- und Berichtspflichten nachzukommen. Systeme zur Bonitätsprüfung von Mietern könnten als Hochrisiko-KI eingestuft werden, was bedeutet, dass sie strengen Anforderungen an Transparenz, Datenqualität und menschliche Aufsicht unterliegen. Dies könnte den Einsatz solcher Technologien in der Immobilienbranche verlangsamen, da Unternehmen zunächst sicherstellen müssen, dass ihre KI-Modelle den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Viele KI-Anwendungen, die in der Immobilienwirtschaft zum Einsatz kommen, sind allerdings in den unteren Risikoklassen angesiedelt und unterliegen daher lediglich minimalen Transparenz- und Informationspflichten. Unternehmen, die solche Systeme nutzen, können weitgehend beruhigt sein, solange sie die geltenden Regelungen der DSGVO sowie des Urheberrechts beachten und ihre Haftungsfragen vertraglich regeln.

Der AI Act markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von KI innerhalb der EU und wird die Art und Weise, wie Unternehmen diese Technologien einsetzen, nachhaltig verändern. Insbesondere für die Immobilienwirtschaft bedeutet dies, dass der Einsatz von KI sorgfältig geplant und überwacht werden muss, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut machen und ihre internen Prozesse anpassen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

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