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Berlin beschließt Schneller-Bauen-Gesetz: Beschleunigte Bauprozesse im Fokus

Der Berliner Senat hat das Schneller-Bauen-Gesetz (SBG) verabschiedet, das darauf abzielt, Planungs- und Bauprozesse in der Hauptstadt effizienter zu gestalten. Das Gesetz, das mehr als 50 Änderungen in zehn Landesgesetzen sowie einer Rechtsverordnung umfasst, soll vor allem größere Bauprojekte beschleunigen. Ein zentrales Element des SBG sind die neuen Bauantragskonferenzen, die frühzeitig mögliche Genehmigungshürden identifizieren und beseitigen sollen. Zusätzlich werden Fristen verkürzt, Zuständigkeiten neu geregelt und Wohnungsbauprojekte in einzelnen Vorschriften priorisiert. Das SBG umfasst zudem untergesetzliche Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verwaltungsarbeit, die bereits ab dem 20. August 2024 gelten. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) lobte die rasche Beschlussfassung und hofft auf ein ebenso zügiges parlamentarisches Verfahren, damit das Gesetz bis Dezember 2024 in Kraft treten kann.

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Baugenehmigungen im freien Fall: Nur 106.700 Einheiten im ersten Halbjahr 2024

Besonders stark betroffen ist der Eigenheimsektor: Die Genehmigungen für Einfamilienhäuser fielen um 30,9 Prozent auf 18.600 Einheiten. Auch bei Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Kategorie, gab es einen Rückgang von 20,8 Prozent auf 57.300 Wohnungen.

Der Juni 2024 allein verzeichnete ein Minus von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und sogar 42,1 Prozent weniger als 2022. Die Aussichten für das Gesamtjahr 2024 bleiben düster: Es werden kaum mehr als 200.000 Genehmigungen erwartet, deutlich weniger als die 260.100 Einheiten im Jahr 2023 und die 354.400 im Jahr 2022. Der in vielen Gebieten Deutschlands vorherrschende Wohnungsmangel wird sich so verschärfen. Das von der Bundesregierung ausgewiesene Ziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr rückt auch 2024 in weite Ferne.

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