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Lektüretipp: Neuauflage: Praxishandbuch Zertifizierung WEG-Verwalter

Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Um eine einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, ist eine bundeseinheitliche Regelung des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsgegenstände erforderlich. Danach darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer nach § 26a Absatz 1 WEG vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Der VDIV Deutschland hat nunmehr das Praxishandbuch neu aufgelegt und umfassend ergänzt und überarbeitet. Die Publikation stellt die perfekte Vorbereitung für eine erfolgreiche IHK-Prüfung zur Erlangung der Zertifizierung dar. Auf 250 Seiten werden neben den Grundlagen der Immobilienwirtschaft alle erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Vorrausetzungen in klar strukturierter Form vorgestellt. Musterfragen, wie sie in der Prüfung vorkommen, unterstützen Sie beim Lernen. Die Neuauflage berücksichtigt zudem Änderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz und der Trinkwasserverordnung sowie die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte zum Wohnungseigentumsgesetz bis Mai 2024 und geht auf den neuen IHK-Prüfungsfragenkatalog ein. Mit diesem Chrash- und Auffrischungskurs sind sie bestens vorbereitet auf die Prüfung.

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Berlin beschließt Schneller-Bauen-Gesetz: Beschleunigte Bauprozesse im Fokus

Der Berliner Senat hat das Schneller-Bauen-Gesetz (SBG) verabschiedet, das darauf abzielt, Planungs- und Bauprozesse in der Hauptstadt effizienter zu gestalten. Das Gesetz, das mehr als 50 Änderungen in zehn Landesgesetzen sowie einer Rechtsverordnung umfasst, soll vor allem größere Bauprojekte beschleunigen. Ein zentrales Element des SBG sind die neuen Bauantragskonferenzen, die frühzeitig mögliche Genehmigungshürden identifizieren und beseitigen sollen. Zusätzlich werden Fristen verkürzt, Zuständigkeiten neu geregelt und Wohnungsbauprojekte in einzelnen Vorschriften priorisiert. Das SBG umfasst zudem untergesetzliche Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verwaltungsarbeit, die bereits ab dem 20. August 2024 gelten. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) lobte die rasche Beschlussfassung und hofft auf ein ebenso zügiges parlamentarisches Verfahren, damit das Gesetz bis Dezember 2024 in Kraft treten kann.

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