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Bundeskabinett beschließt Novelle des Baugesetzbuches

Wir haben berichtet.

Ein wichtiger Baustein der Überarbeitung ist der neue § 246e BauBG („Bau-Turbo“): Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen bis Ende 2027 in Ausnahmefällen zusätzliche Bauflächen ausweisen, wenn sie an bereits bestehende Siedlungsgebiete angrenzen, ohne dass ein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Des Weiteren sollen Erweiterungen, insbesondere Aufstockungen, überall ohne Änderung eines Bebauungsplans möglich sein und Verdichtungen wie Bebauungen in zweiter Reihe erleichtert werden. Von Digitalisierung und Bürokratieabbau wie der Beschränkung des Umfangs von Umweltberichten sowie Fristen für die Bauleitplanung und einer Innovationsklausel zur schnelleren Aktualisierung von veralteten Bebauungsplänen verspricht sich die Bundesregierung eine Beschleunigung des Baugeschehens. „Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner“, so das Fazit von Bundesbauministerium Klara Geywitz (SPD).

Der VDIV Deutschland unterstützt in seiner Stellungnahme grundsätzlich das Anliegen, Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau zu beschleunigen. „Eine dauerhafte Übertragung des Vorkaufsrechts sehen wir allerdings kritisch. Auch ob eine Verlängerung des Umwandlungsverbotes und eine Zersplitterung der Regelungen zu Umwandlungen zielführend sind, bleibt fraglich“, merkt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler an. 

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Neuverschuldung vorgesehen: Turbulente Beratungen zum Bundeshaushalt 2025

Das geplante Haushaltsgesetz 2025 umfasst im Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ausgaben von 7,42 Milliarden Euro (2024: 6,73 Milliarden Euro). Für das Bau- und Wohnungswesen sind 5,79 Milliarden Euro eingestellt. Knapp ein Drittel (2,03 Milliarden) soll in den sozialen Wohnungsbau fließen. Für Stadtentwicklung und Raumordnung sind 1,27 Milliarden Euro veranschlagt (2024: 1,43 Milliarden), für die Städtebauförderung 795,9 Millionen Euro (2024: 973,9 Millionen Euro).

Deutlich weniger Geld als bisher will die Bundesregierung für Wirtschaft und Klimaschutz bereitstellen. Der Einzelplan 09 sieht Ausgaben von 10,26 Milliarden Euro vor (2024: 11,09 Milliarden Euro). Davon entfällt mit 4,15 Milliarden Euro der größte Teil auf den Bereich Innovation, Technologie und neue Mobilität (2024: 4,54 Milliarden Euro). Für die Unterstützung des Mittelstandes sind 1,13 Milliarden Euro geplant.

Das Nachtragshaushaltsgesetz 2024 sieht für das laufende Jahr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 50,3 Milliarden Euro vor. Ursprünglich war ein Soll von 476,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro festgesetzt. Der Nachtragshaushalt war unteranderem durch geringere Steuereinnahmen und höhere Ausgaben für Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis notwendig geworden.

Die erwähnten Drucksachen können Sie hier nachlesen:Bundestagsdrucksache 20/12400, Bundestagsdrucksache 20/12770, Bundestagsdrucksache 20/12401.

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