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Braucht es die Pflicht-Elementarschadenversicherung für Eigentümer?

Bundesweit sind laut Gesamtverband der Versicherer 95 Prozent aller Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert; aber nur 54 Prozent der Gebäude haben eine Elementarschadenversicherung. Grundsätzlich deckt eine solche Versicherung Schäden ab, die durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen und Schneelast verursacht werden. Sie erweitert den Schutz einer standardmäßigen Wohngebäudeversicherung, die typischerweise nur bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel greift. 

Die Diskussion um das Für und Wider einer Pflichtversicherung flammt seit der verheerenden Flut im Ahrtal 2021 immer wieder auf. Während die SPD und die Grünen sie als solidarisches System zur Risikoverteilung unterstützen, lehnt die FDP eine solche ab und setzt auf Eigenverantwortung. Die CDU/CSU schlug ein Modell vor, das eine Option zur Absicherung vorsieht, die abgewählt werden kann. Das Thema wurde bei der Jahreskonferenz der Cheffinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder debattiert (18.-20.09.2024).

Auch bei Immobilienverwaltungen gibt es unterschiedliche Ansichten: 47,7 Prozent der befragten Verwaltungen unterstützen das Einführen einer Pflichtversicherung, während 47,7 Prozent für das Angebotsmodell sind. Regional gibt es dabei jedoch deutliche Unterschiede, die auf divergierende Erfahrungen mit Naturgefahren und Schadensfällen hindeuten: Während in den südlichen Bundesländern 61,9 Prozent der Verwaltungen eine Pflichtversicherung bevorzugen, befürworten in Nord- und Ostdeutschland 58,9 Prozent bzw. 57,5 Prozent das Abwahl-Modell. 

Erfahrungen mit Elementarschäden

35,5 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen haben bereits Erfahrungen mit nichtversicherten Elementarschäden in den von ihnen verwalteten Objekten. 72,5 Prozent der von den Befragten verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind bereits gegen Elementarschäden versichert. Der Anteil ist im Süden Deutschlands mit 82,9 Prozent am höchsten, während er im Norden nur bei 59,6 Prozent liegt. In Baden-Württemberg bestand bis 1993 zudem eine Pflicht zur Versicherung gegen Elementarschäden. Daher ist der Anteil an Gebäuden mit entsprechender Absicherung im Süden höher. 

Die Mehrkosten einer Elementarschadenversicherung im Vergleich zur bestehenden Gebäudeversicherung ohne Elementarschadenabdeckung betragen dabei durchschnittlich 18,7 Prozent. Bei der Frage nach der Leistbarkeit einer entsprechenden Absicherung in den Wohnungseigentümergemeinschaften halten die befragten Immobilienverwaltungen eine Erhöhung der Versicherungsprämie um 34,5 Prozent für akzeptabel. Interessanterweise sind kleinere Verwaltungen (mit weniger als 400 VE) bereit, eine deutlichere Erhöhung – nämlich 52,1 Prozent – zu akzeptieren als Verwalter größerer Einheiten (mehr als 3.000 VE), die nur eine Erhöhung um maximal 17,2 Prozent akzeptabel finden.

Verwaltungen haben Großteil des WEG-Bestandes abgesichert

64,7 Prozent der Verwaltungen würden es begrüßen, wenn ein höherer Prozentsatz ihres Bestands eine Elementarschadenversicherung hätte – an dieser Stelle ist der Wunsch nach einer solchen Absicherung im Westen Deutschlands (73,4 Prozent) am stärksten ausgeprägt, was auf die Erfahrung mit Naturgefahren zurückzuführen sein könnte. 

Bemerkenswert: 84,8 Prozent der Befragten fühlen sich über die Inhalte einer Elementarschadenversicherung gut informiert und können Eigentümer entsprechend beraten. Trotz regionaler Unterschiede in der Risikoeinschätzung und bereits vorhandenen Versicherungen sind bereits viele Gemeinschaften gegen Elementarschäden versichert. 

Kein Zwang zur Elementarschadenversicherung notwendig

„Immobilienverwaltungen plädieren mehrheitlich für die Absicherung von Elementarschäden – vor allem in Risikogebieten. Für die Mehrheit der Bestände wurde dies jedoch bereits implementiert“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Eine Zwangsversicherung scheint daher bei Wohnungseigentümergemeinschaften überflüssig. Zudem wird dadurch kein Schadenfall vermieden. Es gilt mehr in die Prävention zu investieren als in Versicherungsbeiträge. Die Verwaltungen entbindet es dabei nicht, über Risiken bei Nichtabschluss einer Elementarschadenversicherung zu informieren und dies protokollieren zu lassen. “

Über den Verwalter-Monitor:

Der VDIV-Verwalter-Monitor “Pro und Contra einer Elementarschadenversicherung – Innenansichten einer Branche“ wurde vom 9. Juli bis 2. August 2024 als reine Online-Befragung durchgeführt. Insgesamt nahmen daran 378 Immobilienverwaltungen teil. Weitere Informationen und die detaillierte Auswertung finden Sie hier: https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor.

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Zustimmung zur Energiewende, wachsende Nutzung vor allem von Photovoltaik

Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zustimmung zur Energiewende damit leicht abgenommen (2023: 82 Prozent), der Anteil der Nutzer hingegen ist um 2,9 Prozentpunkte gestiegen (2023: 28 Prozent). In absoluten Zahlen heißt das: Im vergangenen Jahr haben rund 1,2 Millionen Haushalte mit der Nutzung von Energiewendetechnologien begonnen. Weitere 6 Prozent planen Investitionen in den kommenden 12 Monaten.

Mit rund 50 Prozent ist der Anteil der „Energiewender“ unter den Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Abstand am höchsten. Bei Mietern von Wohnungen liegt er mit 17 Prozent deutlich, bei Eigentümern von Wohnungen und Mietern von Ein- und Zweifamilienhäusern (27 und 29 Prozent) leicht unter dem Durchschnitt.

Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Energiewende in Privathaushalten in den kommenden Jahren weiter an Fahrt gewinnen wird – vorausgesetzt, es gelingt der Politik, für attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen. „Klare ökonomische Aspekte wie ein steigender und planbarer CO 2-Preis, gepaart mit flankierender Förderung und einem zielgerichteten Lastenausgleich für vulnerable Gesellschaftsgruppen sind somit zentrale Elemente für den weiteren Erfolg der Transformation“, so ihr Fazit. Auch der VDIV Deutschland positioniert sich immer wieder zur Energiewende, fordert dafür aber eine stabile Förderkulisse: „Wenn Eigentümergemeinschaften sich auf den Prozess einlassen sollen, dann müssen die Umstände planbar sein. Von Beschlussfassung bis Umsetzung dauert ein Vorhaben in WEG seine Zeit, fehlende oder kurzfristig gestoppte Förderprogramme sind da kontraproduktiv“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Für das Energiewendebarometer wurden im Zeitraum Dezember 2023 bis April 2024 mehr als 6.000 private Haushalte befragt. Das „KfW-Energiewendebarometer 2024“ ist hier hinterlegt.

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