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Heizkostenverordnung: Neue Pflichten für Vermieter in Mehrfamilienhäusern

Anders als bei Erdgas, Heizöl oder Fernwärme durften die Heizkosten bislang pauschal abgerechnet werden, wenn das Gebäude zu mindestens 50 Prozent mit einer Wärmepumpe beheizt wird. Dieses Privileg wurde im bisherigen § 11 HeizkostenV gestrichen. In § 7 der Verordnung wurden die “Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms” als umlagefähige Kosten ergänzt. In § 9 sind Wärmepumpen nun explizit als Energiequelle genannt, deren einheitlich entstandene Kosten nach dem Anteil am Verbrauch verteilt werden müssen. Für die Nachrüstung mit entsprechenden Zählern gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025. Das regelt § 12. Ziel der Änderungen ist, für mehr Transparenz in der Wärme- und Warmwassernutzung in Gebäuden mit Wärmepumpen zu sorgen.

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Europäischer Emissionshandel: Unkalkulierbare finanzielle Auswirkungen

Die Studienautoren gehen davon aus, dass der europäischen Emissionshandel II keine ausreichende Zahl an Emissionszertifikaten für den Gebäudebereich zur Verfügung stellen wird. Damit werde der politisch vereinbarte CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 markttechnisch nicht mehr haltbar sein. Die Autoren verweisen auf Prognosen, die von mehr als 200 Euro (netto) ausgehen. Anhand von einem exemplarischen Einfamilienhaus und einer Wohnung zeigen sie für mehrere Preisniveaus die finanziellen Auswirkungen für Eigentümer und Mieter auf. Das Fazit: Infolge höherer CO2-Preise könnten die vielen Gebäude in schlechten Energieeffizienzklassen zum unkalkulierbaren Kostenrisiko für ihre Bewohner und Eigentümer werden.

„Kurzfristig werden große Teile der Betroffenen – der Energiekrise ab 2022 vergleichbar – nur durch den Verzicht auf Heizen und Mobilität mit fossilen Energieträgen reagieren können. Hiervon werden wahrscheinlich insbesondere die vulnerablen Bevölkerungsgruppen betroffen sein, die nicht durch Transferleistungen abgesichert sind. Aber auch Vermieter von Gebäuden mit hohem Verbrauch und damit Anteil an den CO2-Kosten können einen signifikanten Anteil ihrer Mieteinnahmen verlieren“, heißt es. Den Wechsel zu Strom oder Fernwärme als Wärmeenergieträger bewertet die Studie als Fehlanreiz: „Wer keine Sanierungen an der Gebäudehülle ergreift, um den Heizwärmeverbrauch zu verringern, ist auch zukünftig sehr hohen Kosten für Strom oder Fernwärme ausgesetzt.“ Ergänzend forderte Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle: „Die Bundesregierung muss die Anreize für Maßnahmen, die den Energiebedarf von Gebäuden reduzieren, wieder ins Zentrum rücken.”

Die vollständige Studie “Auswirkungen der Marktpreisbildung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) für CO2 ab 2027 auf Gebäudeeigentümer und Mieter” können Sie hier herunterladen.

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