Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) sieht vor, dass die CO2-Kosten in Wohngebäuden abgestuft nach dem energetischen Standard des Gebäudes geteilt werden. Bei Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz müssen Vermieter einen höheren Anteil tragen, bei hoher Energieeffizienz ist der Anteil der Mieter höher. So sollen Vermieter zu energetischen Sanierungen und Mieter zu energieeffizientem Verhalten motiviert werden. Für Nichtwohngebäude gilt zunächst – bis Ende 2025 – eine hälftige Teilung. Bis zum 30. September 2026 soll das Stufenmodell evaluiert werden.
Die Reform des Wohngeldes beinhaltet drei Komponenten, durch die Haushalte mit niedrigem Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützt werden: die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente in der Wohngeldberechnung, die Einführung einer Klimakomponente und die Anpassung der Wohngeldformel. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sollen 1,4 Millionen Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld haben – mehr als doppelt so viele wie aktuell. Im parlamentarischen Verfahren wurden Änderungsvorschläge zu Verfahrenserleichterungen aus der Sachverständigenanhörung im zuständigen Ausschuss aufgenommen. Unter anderem wurden Bagatellgrenzen im Fall von Rückforderungen und die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate eingeführt, um die Wohngeldstellen zu entlasten.
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