Der Klimaschutz in der Marktwirtschaft ist im Fokus eines aktuellen Antrags von Schleswig-Holstein im Bundesrat (BR-Drs. 47/19). Darin wird die Abschaffung von Fehlanreizen des bestehenden Systems zugunsten einer einheitlichen CO2-Bepreisung gefordert.
Abschaffung von Fehlanreizen
Der Antrag sieht vor, eine Entschließung für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich zu fassen. Konkret soll der Bundesrat feststellen, dass das bestehende System der staatlich induzierten Preisebestandteile klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzt. Dabei beziehen sich die Antragsteller darauf, dass regenerativ erzeugter Strom selbst in Zeiten der Überproduktion - nicht den Weg in den Mobilitäts- oder Wärmesektor findet. Zudem haben die Verbraucher erhebliche Summen für die Einspeisung von regenerativem Strom zu schultern. Dies führe letztendlich zulasten der Akzeptanz der Energiewende.
CO2-Orientierung der Energiesteuer
Abhilfe soll eine Bepreisung von CO2 schaffen, die mit einer Entlastung von der EEG-Umlage einhergehen soll. Vorgesehen ist, dass Verbraucher in Ihrer Gesamtheit nicht höher belastet werden und die soziale Verträglichkeit gewahrt wird. So soll die Finanzierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien reformiert werden. Die Kosten der Technologieförderung und die Kosten für Privilegierungen sollten zukünftig nicht mehr allein von den Stromverbrauchern getragen werden. Auf diesem Weg kann die EEG-Umlage spürbar gesenkt werden.
Die CO2-Bepreisung selbst soll durch eine CO2-Orientierung der Energiesteuer erfolgen. Dadurch würde die Energiesteuer auch Innovationsimpulse für emissionsarme und effiziente Technologien schaffen und weiterhin auch wirtschafts- und industriepolitische Potenziale mobilisieren. Das zusätzliche Aufkommen ist für die Gegenfinanzierung des Mittelbedarfs für die Senkung der EEG-Umlage und für eine soziale Flankierung vorgesehen.
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