Der Vorschlag: Die Vorgaben für Energieausweise so anzupassen, „dass zukünftig der Energieverbrauch gemäß Energiebedarfsausweis für die Aufteilung der Kosten zwischen den Mietparteien zugrunde gelegt werden kann“. Nach Auffassung der Länderkammer hätte die Staffelung auf Basis des Gebäudestandards eine größere Steuerwirkung als die von der Bundesregierung geplante Abstufung nach dem tatsächlich abgerechneten Kohlendioxidausstoß, also nach dem Verbrauch. Darüber hinaus bittet der Bundesrat um Prüfung, wie Vermieter und Mieter von Wohnungen, die mit Wärme aus Anlagen versorgt werden, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden können. Außerdem dringt der Bundesrat darauf, Mietern zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen statt der vorgesehenen sechs Monate zwölf Monate Zeit zu geben.
Als Nächstes befasst sich die Regierung mit der eingereichten Stellungnahme, anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. „Verabschiedet er diesen, so wird die Länderkammer in einer der nächsten Plenarsitzungen das Gesetz noch einmal abschließend beraten“, so der Bundesrat.
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