Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) wurde am 13. März abschließend im Bundesrat beraten. Die Länderkammer hat erwartungsgemäß keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz nun am 1. April 2020 in Kraft treten.
Auf Grundlage des Gesetzes können die Länder Rechtsverordnungen erlassen, um die Miete von Bestandswohnungen in besonders angespannten Märkten zu begrenzen auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. In Mietverhältnissen, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung begründet werden, können Mieter zu viel gezahlte Miete künftig auch rückwirkend zurückverlangen. Die Verordnungen der Länder gelten längstens fünf Jahre und treten spätestens Ende 2025 außer Kraft.
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