Mit dem Gasspeichergesetz werden Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz und aus dem Baugesetzbuch vorgenommen. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach zu festen Terminen bestimmte Mindestfüllstände erreichen. Beispielsweise sollen die Speicher am 1. Oktober zu mindestens 80 Prozent gefüllt sein. Ziel ist, die Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu verringern und die Versorgungssicherheit vor allem im Blick auf den nächsten Winter zu erhöhen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es wird am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Empfänger*innen von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen werden angesichts der stark gestiegenen Heizkosten durch einen einmaligen Zuschuss entlastet. Ein Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhält einmalig 270 Euro. Für eine zweite Person im Haushalt erhöht sich der Betrag um 80 Euro, für jedes weitere Familienmitglied um je 70 Euro. Studierende und Auszubildende mit Anspruch auf staatliche Hilfen bekommen einmalig 230 Euro. Für die Zuschüsse ist insgesamt ein Budget von 370 Millionen Euro nötig. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/