Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollen durch Abmahnung schnell und kostengünstig Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Es mehren sich allerdings Anzeichen, dass die Abmahnpraxis missbraucht wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es vorrangig darum geht, Gebühren und Vertragsstrafen zu erreichen. Um Unternehmen zukünftig deutlich besser vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf den Weg gebracht.
Laut Bundesjustizministerium enthalte der Gesetzentwurf eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen. So sieht der Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, eine Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Wichtige Neuerung: Vereine oder Unternehmen sollen zukünftig nicht mehr sofort kostenpflichtig abgemahnt werden können, weil beispielsweise Angaben im Impressum der Internetpräsenz unvollständig sind.
Wie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, ausführt, habe sie sich gerade mit Blick auf die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen auf Basis von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen umfassenderen Schutz für kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Vereine gewünscht. Dies sei auch nach monatelangen Verhandlungen mit Bundesjustizministerin Katarina Barley nicht möglich gewesen. In den weiteren Beratungen würden CDU/CSU intensiv prüfen, ob höhere Anforderungen und strengere Kriterien an die Einrichtungen und Verbände gestellt werden könnten, die Gewerbetreibende abmahnen dürfen. Ziel müsse es sein, den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen effektiv und nachhaltig einzudämmen.
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