Bundeshaushalt 2018 gebilligt – Baukindergeld kommt zum 1. August

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Deutsche Bundesrat dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung zu. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung u. a. auch mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Mit dem Beschluss wird auch der Weg für das Baukindergeld geebnet.

Familien können ab 1. August 2018 vom Baukindergeld profitieren. Sie erhalten einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind beim Kauf einer Immobilie. Die Förderung läuft über zehn Jahre. Die zwischen Bundesbauminister Horst Seehofer und Finanzminister Olaf Scholz verabredete Nebenabsprache, die Förderung auf Objekte mit maximal 120 Quadratmeter Wohnfläche für eine vierköpfige Familie zu beschränken, hat sich nicht durchgesetzt. Beschränkt wird der Anspruch auf das Baukindergeld lediglich über das Haushaltseinkommen: Berechtigt sind Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. 2018 sind insgesamt 262,5 Millionen Euro für die Förderung veranschlagt, bis zum Ende des Förderzeitraums 2029 dürfte sich die Fördersumme auf rund 9,8 Milliarden Euro belaufen.

Mehr Investitionen sind auch für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Die Bundesregierung will in den Jahren 2020 und 2021 jeweils rund zwei Milliarden Euro ausgeben. Zusätzlich werden im Haushalt 2019 die Mittel um 500 Millionen auf dann rund 1,5 Milliarden Euro erhöht.

Für das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ wurden die finanziellen Mittel um 15 Millionen auf 65 Millionen Euro erhöht. Zudem sind erneut 75 Millionen Euro für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ im Haushaltsplan verankert.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular