BID legt Einspruch gegen geplanten Gebäude-TÜV für Wohngebäude nach DIN 94681 ein

Mit der Veröffentlichung des Normentwurfs „DIN 94681 – Verkehrssicherheitsprüfung für Wohngebäude“ droht eine tiefgreifende Veränderung für Eigentümer und Immobilienverwalter: Vorgesehen sind regelmäßige technische Prüfungen an baulichen Elementen wie Treppengeländern, Brüstungen oder Dachrinnen – teils jährlich. Auch wenn der Entwurf offiziell nur „empfehlenden Charakter“ haben soll, ist in der Praxis zu erwarten, dass er durch Gerichte, Versicherungen und Behörden faktisch als verpflichtender Standard behandelt wird.

Der VDIV Deutschland hat deshalb, gemeinsam mit den anderen Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), form- und fristgerecht Einspruch gegen den Normentwurf eingelegt. Ziel ist es, eine unkontrollierte Einführung zusätzlicher Prüfpflichten ohne gesetzliche Grundlage zu verhindern.

Im Zentrum des Einspruchs stehen fünf wesentliche Kritikpunkte:

  1. Fehlende gesetzliche Grundlage: Der Entwurf greift tief in bestehende Verantwortungsstrukturen ein, ohne dass eine gesetzlich legitimierte Notwendigkeit besteht.
  2. Versteckte Pflichtenverlagerung: Aufgaben, die dem Staat obliegen, würden faktisch auf private Eigentümer und Verwalter übergehen.
  3. Unverhältnismäßiger Aufwand: Die geforderten Prüfungen verursachen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand – insbesondere im Hinblick auf Fristenmanagement und Dokumentationspflichten.
  4. Keine wirtschaftliche Bewertung: Eine fundierte Kosten-Nutzen-Abwägung fehlt bislang vollständig. Die zusätzlichen Prüfanforderungen könnten die Betriebskosten spürbar erhöhen.
  5. Gefahr der faktischen Verpflichtung: Selbst ohne Gesetzesstatus könnte die Norm de facto verbindlich werden – mit entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.

„Der VDIV spricht sich klar gegen die Einführung technischer Normen aus, die faktische Rechtswirkungen entfalten, ohne durch demokratische Prozesse legitimiert zu sein. Sicherheit im Wohngebäude ist ein hohes Gut – doch ihre Umsetzung muss auf gesetzlichen Grundlagen beruhen und darf nicht zu Lasten bezahlbaren Wohnens gehen“, bekräftigt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

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