Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen

Ab 23. Dezember gilt das neue Gesetz, nach dem sich Immobilienverkäufer und -käufer künftig die Maklercourtage teilen. Verkäufer, die einen Makler beauftragt haben, müssen dann mindestens die Hälfte der Courtage übernehmen. Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, das am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt nach einem Übergangszeitraum von einem halben Jahr in Kraft

Ziel ist es, die Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer zu senken. Entsprechend ist der Geltungsbereich des Gesetzes auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen begrenzt. Zudem gilt es nur, wenn es sich beim Käufer um einen Verbraucher, keine gewerblich agierende Person handelt.

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