Das Zweckentfremdungsverbot wirkt zumindest in der Hauptstadt. Seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2016 gelangten knapp 4.000 Wohnungen wieder auf den regulären Wohnungsmarkt. Derzeit gibt es in Berlin noch 418 offiziell genehmigte Ferienwohnungen. Unbekannt ist allerdings, wie viele Wohnungen weiterhin illegal auf dem Ferienwohnungsmarkt vermietet werden.
Seit 2016 gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot. Die Senatsverwaltung geht damit nicht nur gegen die zahlreichen Ferienwohnungen in der Stadt vor, sondern auch gegen den Wohnungsleerstand. So gelangten in den vergangenen zwei Jahren rund 3.900 leerstehende Objekte wieder in Mieterhand.
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