Bayern verlangt ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher. » Über eine Bundesratsinitiative möchte das Land den derzeit geltenden Bußgeldrahmen verdoppeln. Er soll von 50.000 auf 100.000 Euro ausgeweitet werden. Außerdem soll Mietwucher leichter anerkannt werden. Ein entsprechender Antrag wurde im Bundesrat vorgestellt.
Geht es nach dem Willen des Freistaates würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Das ließe sich aber in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere liefe, begründet Bayern sein Vorhaben.
Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (WiStG), das zum Schutz vor Störungen der sozialen Marktwirtschaft und von Mietern dienen soll, ist in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden, so Bayern. Wegen des anhaltend knappen Wohnungsmarktes müsse der entsprechende Ordnungswidrigkeitstatbestand zugunsten der Mieter geändert werden. Die beabsichtigte Verdoppelung des Bußgeldrahmens hält Bayern angesichts der zum Teil sehr hohen Mieten für angezeigt: 50.000 Euro Bußgeld seien heute nicht mehr zeitgemäß. » Schleswig-Holstein hat hierzu ebenfalls einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht.
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