BAFA: Neue Fristen für Umstellung der Wärmetechnik

Ab 1. Januar 2018 ändert sich das Antragsverfahren für die Umstellung der Wärmetechnik auf erneuerbare Energien. Ab Januar muss die Antragstellung dann bereits vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Bisher war dies auch nach abgeschlossener Modernisierung noch möglich.

Die höchsten Zuschüsse gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) für den Einbau oder die Erweiterung einer Solaranlage. Bis zu 20.000 Euro werden hierfür gewährt. Voraussetzung ist allerdings, dass sich seit mindestens zwei Jahren eine andere Heizungsanlage in Betrieb befindet.

Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 installiert werden, gelten entsprechende Übergangsfristen, ebenso für Geräte, deren Einbau sich unvorhergesehen verzögert hat. Mehr Informationen sind beim » BAFA erhältlich…

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