Aktueller Stand zur Gebäudeenergierichtlinie und zum Gebäudeenergiegesetz

Die neue EU-Richtlinie für die Energieeffizienz für Gebäude ist seit dem 9. Juli 2018 in Kraft. Welche neuen Regelungen auf Gebäudeeigentümer zukommen und wie das mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz zusammenhängt, haben wir hier zusammengefasst.

Die neue, überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU) 2018/844 wurde am 19. Juni 2018 im Amtsblatt der EU (L156) veröffentlicht, trat am 9. Juli in Kraft und muss innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie umfasst mehrere Anforderungen und Vorgaben, die für Wohnungseigentümer/innen und Immobilienverwaltungen von Interesse sind:

  • Die Mitgliedstaaten müssen eine langfristige Renovierungsstrategie für den Zeitraum bis 2050 erstellen. Ziel der Strategie ist ein hocheffizienter, entkarbonisierter Baubestand. Dazu soll ein Überblick über den nationalen Gebäudebestand inkl. des erwarteten Anteils renovierter Gebäude im Jahr 2020 erstellt werden. Ebenso sollen kosteneffiziente Konzepte und Maßnahmen für Renovierungen von Gebäuden unterschiedlichen Alters ermittelt werden.
  • Durch einen Intelligenz-Indikator soll die „Intelligenzfähigkeit” von Gebäuden bewertet werden. In der Praxis bezieht sich dieser Indikator auf die Fähigkeit eines Gebäudes, den Betrieb an die Bewohner oder das Stromnetz anzupassen und so die Energieeffizienz zu verbessern.
  • Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, die neu errichtet oder einer größeren Renovierung unterzogen werden, muss für jeden Stellplatz eine passive Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge integriert werden. In der Praxis sind dies Schutzrohre für Elektrokabel, die eine unkomplizierte Nachrüstung von Ladepunkten ermöglichen.
  • Der Energieausweis soll gestärkt sowie um Maßnahmenempfehlungen und mögliche Finanzierungsinstrumente ergänzt werden. Zudem sollen ausgestellte Energieausweise stichprobenartig überprüft werden.

In diesem Zusammenhang wird auch der Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes erwartet, das Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen soll. Ein erster Entwurf soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nach der Sommerpause vorliegen. Darin soll ein einheitliches Regelungssystem zur Energieeffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich geschaffen werden. Ob der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz zugleich auch die neuen Regelungen der Gebäudeenergierichtlinie enthalten wird, bleibt abzuwarten.

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