Der Abgeordnete hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, weil er seine Rechte als Mitglied des Deutschen Bundestags durch die maximal verkürzten Beratungen verletzt sah. Die Koalitionsfraktionen hatten dem Bundestag am 30. Juni 2023 eine rund 100-seitige „Formulierungshilfe“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf präsentiert. Zu dieser fand am 3. Juli eine zweite Sachverständigen-Anhörung des zuständigen Klimaschutzausschusses statt. Am 4. Juli legten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vor, der am 5. Juli vom Ausschuss bestätigt wurde. Am 7. Juli sollten das Gesetz mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beschlossen werden.
In seiner Folgenabwägung kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen”. Das Interesse am Vermeiden einer nicht rückgängig zu machenden Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestags, der die Gesetzgebung lediglich verzögere. „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten”, so das Gericht. Die Entscheidung erging mit 5:2 Stimmen.
Die Bundestagsfraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP reagierten mit einer wortgleichen Erklärung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin hieß es: „Die Koalitionsfraktionen werden noch heute für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die 2./3. Lesung des Gebäudeenergiegesetztes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben gemeinsam vereinbart, dass wir dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werden.“
Die Unionsfraktion hingegen möchte die kommenden Wochen nutzen, um doch noch Änderungen am Gesetzentwurf durchzusetzen. Sie fordert in einem Antrag (Bundestagsdrucksache 20/7671), die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass für einen grundlegenden Neustart beim GEG zu nehmen, „auf dirigistische Regulierung für den Heizungsaustausch im Bestand zu verzichten und stattdessen zurückzukehren zu den Grundsätzen Fördern, Fordern und Ermöglichen“. Die Entscheidung finden Sie hier
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