Förderprogramm für Gründer und Nachfolger

Gründer und Unternehmensnachfolger können mit dem KfW-Kredit 077 bis zu 35 Prozent ihrer Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen bei Gründung und Nachfolge finanzieren. Die maximale Kreditsumme beträgt 500.000 Euro. Das Darlehen steht in zwei Varianten zur Verfügung – mit einer Laufzeit von 10 Jahren, zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit oder mit einer Laufzeit von 15 Jahren, fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.

Dank einer Kooperationsvereinbarung zwischen der KfW und den Deutschen Bürgschaftsbanken müssen die Antragsteller keine Sicherheiten stellen. Die jeweilige Bürgschaftsbank übernimmt eine 100-prozentige Garantie, so dass die Hausbank keinerlei Kreditausfallrisiko hat. Die beiden Bundesministerin gewähren dafür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die Mittel für das Förderprogramm stammen aus dem Sondervermögen des European Recovery Programm (ERP).

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Sie stellt bei der zuständigen Bürgschaftsbank einen Antrag auf Garantieübernahme und beantragt nach der Zusage einen Refinanzierungskredit bei der KfW. Im Anschluss schließt der Darlehensnehmer einen Kreditvertrag mit seiner Hausbank.

Weitere Informationen zum KfW-Kredit 077– auch zur Antragstellung – finden Sie hier.

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