Von der Beauftragung eines Maklers über die Vermietung einer Wohneinheit bis zur Abwicklung eines Kaufvertrags – in der Immobilienbranche spielt die Verarbeitung und damit auch der Schutz von personenbezogenen Daten für eine Vielzahl von Akteuren eine wichtige Rolle. Das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) hat gemeinsam mit den Datenschutzexperten von Freshfields Bruckhaus Deringer Fallstricke und Risiken, sowie Best Practice Beispiele und Handlungsempfehlungen zusammengetragen. Die Autoren weisen darauf hin, dass es sich bei dem Leitfaden um keine abschließende und keine verbindliche Information handelt. Eine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, könne durch den Leitfaden nicht ersetzt werden.
Auch der VDIV Deutschland hat sich mit dem Thema Datenschutz bei Vermietungsprozessen auseinandergesetzt und dazu eine Handlungsempfehlung herausgegeben, die für Mitglieder kostenfrei ist. Sie kann hier abgerufen werden.
Den „Leitfaden zum sicheren Umgang mit Daten in der Immobilienbranche“ können Sie hier kostenlos herunterladen. Er soll regelmäßig aktualisiert werden.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/