(AG Dresden, Urteil v. 11.11.2013, 148 C 5353/13)
Legionellen Mangel der Mietsache
Eine erhöhte Konzentration von Legionellen im Trinkwassersystem ist ein Mangel der Mietsache und kann eine Mietminderung rechtfertigen. Eine Mieterin hatte nach der Beprobung Ihrer Wohnung von der erhöhten Konzentration (14.000 KBE = Koloniebildende Einheiten) erfahren und die Miete im Anschluss um 25% gemindert. Diese Mietminderung wegen des legionellenhaltigen Trinkwassers war gerechtfertigt.