Mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro unterstützt der Staat Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder bestellt haben, beim Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Die KfW weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass der Zuschuss für Antragsteller, die alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, reserviert ist. Und: „Im Jahr 2024 ist die weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant. Über den Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf unserer Produktseite und in unserem Newsletter informieren.“
Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, kritisiert: „Mit diesem erneuten Förderstopp verunsichert die Politik die Bürger. Hier muss mehr passieren – sowohl in der Vorbereitung der Programme und Kalkulation der Haushaltsmittel als auch bei den Überlegungen zu den Zielgruppen von Förderprogrammen. Wohnungseigentümer waren bei dieser Zuschussförderung komplett außen vor. Dabei hat gerade die E-Mobilität ein hohes Potenzial, diese Zielgruppe bei der Energiewende mitzunehmen. Die Neuauflage des Programms ist eine Chance, die Förderbedingungen entsprechend zu überarbeiten. Wir stehen daher schon seit längerem in Gesprächen auch eine Förderung und Bezuschussung für WEG zu erreichen.“
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