Aus Sicht des VDIV ist höchst fragwürdig, ob die gewünschte Kosten- und Energieeinsparung sowie CO2-Neutralität im Gebäudebestand allein mit dem Austausch einer Heizungsanlage – auf den der Gesetzentwurf primär abzielt – erreichbar ist. Insbesondere bei Wohngebäuden muss der Gesamtzustand des Hauses betrachtet werden.
Der VDIV Deutschland schätzt den Erfüllungsaufwand für die vorgesehenen gesetzlichen Neuregelungen bzw. Änderungen erheblich höher ein als im Entwurf angegeben. Das gefährdet die erforderliche Balance des Zumut- und Machbaren.
Auch im Detail gibt es häufiger Anlass zu Kritik. Zum einen sind die vorgesehenen Handlungsfristen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft deutlich zu kurz bemessen und nicht praktikabel. Zum anderen ist vorgesehen, dass Haus- und Wohnungseigentümer bereits ab 1. Januar 2024 über die künftige Wärmebeschaffung oder -erzeugung entscheiden müssen. Die Wärmenetzbetreiber müssen dem Entwurf zufolge jedoch erst bis zum 31. Dezember 2026 einen Transformationsplan vorlegen. Damit fehlt den Eigentümern eine wichtige Entscheidungsgrundlage, sie können dadurch nicht die wirtschaftlich beste Option oder die technisch effizienteste Lösung beschließen.
Die in letzter Minute in den Entwurf eingeführte Regelung, wonach Personen, die das achtzigste Lebensjahr vollendet haben, im Havariefall eine Heizung einbauen dürfen, die nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, lässt nach Auffassung des VDIV Deutschland viele Fragen offen: Warum wurde die Altersgrenze ausgerechnet auf 80 Jahre gelegt? Wie wird mit der vorgesehenen Regelung in einer WEG umgegangen? Welche Handhabung ist vorgesehen, wenn bei mehreren Eigentümern einer Immobilie einer die Altersgrenze überschritten hat?
Die Verbände hatten nach Zugang des Entwurfs nur sechs Tage Zeit für ihre Stellungnahmen. Diese sollen nun berücksichtigt und noch im April eine Kabinettsfassung erstellt werden, so die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums. Danach könnte die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.
Bereits bei dem geleakten Entwurf vor einigen Wochen hatte der VDIV eine umfangreiche, informelle Stellungnahme abgegeben. In der Folge kam es zu Verbesserungen bzw. zum Wegfall von Formulierungen und teilweise neuen Aufgaben für den Verwalter.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/