Um noch einmal Schwung in das Verfahren zur gesetzlichen Verankerung der Online-Eigentümerversammlung zu bringen, haben neun namhafte und große Unternehmen der Branche einen offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann gerichtet, da der für 2022 angekündigte Referentenentwurf bisher noch nicht vorliegt. Sie reagierten damit auch auf ein Schreiben einzelner Rechtsanwälte, Richter und eines Hochschulprofessors die sich gegen eine gesetzliche Regelung zur reinen Online-Eigentümerversammlung aussprechen, welcher in der Zeitschrift ZMR abgedruckt wurde.
Unter dem Motto: „Die Praxis ist anders. Und die Praxis braucht etwas Anderes!“ wird anschaulich argumentiert, warum zukünftig an reinen Online-Eigentümerversammlungen kein Weg mehr vorbeiführen kann.
Der VDIV Deutschland tritt seit längerem für eine derartige gesetzliche Regelung ein. Zuletzt hatten neben dem VDIV 16 weitere Spitzenverbände diese Forderung in einem Appell an die Bundesregierung unterstützt, darunter auch der mit Abstand größte Verbraucherschutzverband Haus & Grund Deutschland, mit rund 900.000 Mitgliedern.
Den vollständigen und lesenswerten Brief und einen Kommentar von VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler finden Sie hier.
Nach eigener Bekundung verwalten die unterzeichnenden Unternehmen über 500.000 Wohnungen. Folgende Unternehmen unterzeichneten den Brief: Bietigheimer Wohnbau GmbH, Ecowo GmbH, Frank-Gruppe, Gewobag VB Vermögensverwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kunze Beteiligungen und Verwaltungen GmbH, Reanovo Deutschland, Treubau Verwaltung GmbH, Schaefer & Wunsch Immobilienmanagement GmbH, Verwey GmbH Allgemeine Wohnungsverwaltungs- & Betreuungsgesellschaft.
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