Ein Schwerpunkt des Interviews war die potenzielle Einführung von reinen Online-Eigentümerversammlungen, die die Branche aktuell kontrovers diskutiert. Erwartet wird, dass das Gesetz bald die Option mit vorsieht, Beschlüsse im digitalen Zeitalter effektiv und schnell herbeizuführen. Unter welchen Umständen das für Wohnungseigentümergemeinschaften möglich wird, ist dagegen weiterhin offen. In Zukunft wird es allerdings ein Qualitätskriterium von Immobilienverwaltungen sein, ihren Gemeinschaften diese Wahlmöglichkeit anzubieten. Klar ist, dass die geplante gesetzliche Regelung zur Durchführung einer Online-Eigentümerversammlung nicht ausschließt, Versammlungen weiterhin auch in Präsenz abzuhalten, beispielsweise bei besonders weitreichenden Beschlüssen.
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