Ein Schwerpunkt des Entlastungspaketes liegt auf Steuerentlastungen und Anpassungen. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 beinhaltet neben der Entfristung der sogenannten Homeoffice-Pauschale und der Erhöhung des maximalen Abzugsbetrags auf 1.000 Euro im Jahr auch die Anhebung des jährlichen linearen Afa-Satzes für nach dem 30. Juni 2023 fertiggestellte Wohngebäude von zwei auf drei Prozent. Teil des Gesetzes sind darüber hinaus diverse Vereinfachungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.
Mit einem Inflationsausgleichsgesetz soll die Steuerlast an die Inflation angeglichen werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro, die Verschiebung der Tarifeckwerte, sowie die schrittweise Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bis 2024.
Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen temporär vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Dadurch soll die Belastung durch die Gasumlage abgefedert werden. Da die Bundesregierung aktuell noch Einzelfragen prüft, ist deren Fälligkeit per Verordnung vom 16. September 2022 auf einen Zeitpunkt nicht vor dem 31. Oktober 2022 verschoben.
Da diese nur bei der Lieferung über das Erdgasnetz erhoben wird, unterliegen Lieferungen über andere Vertriebswege wie etwa Tankwagen oder Kartuschen weiter der Umsatzsteuerpflicht. Die Steuermindereinnahmen belaufen sich für diesen Zeitraum auf circa 11,3 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Steuersenkung auf ihrer Internetseite zusammengestellt.
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