Corona-Ausnahmeregelungen für WEG enden am 31. August 2022

Verwaltungsunternehmen, bei denen der Bestellungszeitraum ausgelaufen ist, müssen jetzt handeln und eine wirksame Bevollmächtigung sicherstellen. Rechtzeitig vor dem 31. August 2022 müssen in den verwalteten Eigentümergemeinschaften entsprechende Beschlussfassungen für eine Neu- bzw. Wiederbestellung nachgeholt werden. Unter Umständen muss dafür eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden.

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