Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beinhaltet umfangreiche Regelungen, die den Ausbau der Energienetze vorantreiben sollen. Unter anderem wird dem Ausbau von Hochspannungsleitungen ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt. Die Netzplanung soll künftig konsequent am Zielt „Treibhausgasneutralität in 2045“ ausgerichtet werden. Dieses Ziel wurde unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.
In den Gesetzentwurf der Bundesregierung waren umfangreiche Änderungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie eingegangen (Bundestagsdrucksache 20/2402).
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