Der Stichtag der Werte ist der Stand zum 1. Januar 2022 ist. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Abgabe Hauptfeststellungserklärung soll ab dem 1. Juli 2022 per ELSTER, einer Onlineplattform des Finanzamts, möglich sein. Grundstücks- und Wohnungseigentümer sind dann bundeseinheitlich bis spätestens 31. Oktober 2022 aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte in elektronischer Form bei der zuständigen Finanzverwaltung abzugeben.
Problematisch könnte die Ermittlung des sogenannten Bodenrichtwertes sein, bei der insbesondere Wohnungseigentümer Schwierigkeiten haben könnten und auf ihren WEG-Verwalter zugehen werden. Die Finanzbehörden verweisen ihrerseits auf die Ermittlungsplattform BORIS D, womit dieser Wert zwar kostenpflichtig, aber einfach ermittelt werden kann.
In einigen Bundesländern werden Grundstückseigentümer bereits seit Anfang des Jahres vom Finanzamt über die Grundsteuerreform und die erforderliche elektronische Feststellungserklärung informiert und auf die Möglichkeit der Abgabe per Online-Plattform ELSTER hingewiesen. Dabei werden sich aufgrund der länderspezifischen Modelle die Anforderungen an einzureichende Feststellungserklärungen je nach Bundesland unterscheiden.
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