Die Umsetzung der Grundsteuerreform soll maßgeblich erleichtert werden (» der VDIV berichtete). Dafür beschloss der Bundestag am 10. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung. Ein Entschließungsantrag der Grünen, der sich auf eine rechtssichere und grundgesetzkonforme Umsetzung der Grundsteuer in allen Bundesländern bezog, wurde abgelehnt.
Mit dem Umsetzungsgesetz sollen Regelungen zur Bewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Grunderwerbsteuer an verschiedene Urteile angepasst werden. Der Entwurf enthält verschiedene gesetzliche Klarstellungen. Beispielsweise wird zur Berechnung des maßgeblichen Gebäudealters ein Standard etabliert. Zudem werden die im Ertragswertverfahren erforderlichen Nettokaltmieten aktualisiert, die neue Mietniveaustufe sieben eingeführt und die Steuermesszahl für Wohngrundstücke gesenkt.
Auf eine Reform hatten sich vorab die Koalitionspartner im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 9. Juni geeinigt. Für eine leichtere Umsetzung der Reform der Grundsteuer wurden ein Gesetz und die Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz soll zwei Ziele verfolgen: zum einen den Ländern Corona-bedingte Steuerausfälle zu erstatten, zum anderen die Grundsteuer an die aktuellen Lebensverhältnisse anzupassen.
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