Das Bundesland Hessen hatte sich bei der Frage, wie es künftig ihre Grundsteuer berechnen will, gegen das Bundesmodell entschieden (» der VDIV berichtete). Nachdem das vorgeschlagene reine Flächenmodell viel Gegenwind erhielt, präsentierte Finanzminister Michael Boddenberg nun ein neues hessisches Modell: Das „Flächen-Faktor-Verfahren“.
Nachdem ein reines Flächenmodell von der FDP im April zur ersten Lesung eingereicht worden war (» der VDIV berichtete), kritisierte die CDU, dass eine Berechnung, die nur die Grundstücksfläche beachte, ungerecht sei. Nun kam ein entsprechender Gegenvorschlag: In der Vorstellung eines Gesetzentwurfs am 14.06.2021, durch Finanzminister Michel Boddenberg, CDU, wurde erklärt, dass sich die Steuerhöhe mit diesem Modell aus Größe, Lage und Nutzung der Immobilie zusammensetze. Je größer das Haus und das umliegende Grundstück, desto mehr Steuern sollen fällig werden. Auch die generelle Lage des Grundstücks spielt dann eine Rolle. Der Gesetzesentwurf ist bereits vom Kabinett beschlossen. Aktuell liegt er Verbänden und Experten zur Bewertung vor. Nach einer Besprechung ihrer Auswertung, nach der Sommerpause, beginnt das Gesetzgebungsverfahren im Landtag.
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